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Umstrittene Internet-Fahndung

Umstrittene Internet-Fahndung der Genfer Polizei nach mutmasslichen G8-Randalierern. Police de Genève

Die Genfer Polizei hat eine Fotogalerie mit Bildern von mutmasslichen G8-Randalierern zu Fahndungszwecken ins Internet gestellt. Das Vorgehen wirft zahlreiche Fragen auf.

Ein Mitglied der globalisierungs-kritischen Gruppe Attac, dessen Bild publiziert wurde, will Klage einreichen.

Die Genfer Polizei hatte die Galerie mit Fotos von mutmasslichen Randalierern letzte Woche ins Internet gestellt. Die derart Porträtierten sollen während des G8-Gipfels Delikte begangen haben. Dabei geht es um Straftaten wie Gewalt gegen Beamte, Sachschaden, Diebstahl, Krawalle.

Verhältnismässigkeit und Interessenabwägung



Das Vorgehen der Genfer Polizei ist nicht zuletzt wegen der Art der Delikte, um die es geht, auf Widerstand gestossen. Die meisten Kantone respektieren die Verhältnismässigkeit und greifen nur im Fall schwerer Verbrechen gegen Leib und Leben zu solchen Fahndungsmethoden.

Bei der Personenfahndung über Internet, zu der die Genfer Polizei nun griff, stellen sich nach Ansicht von Fachleuten Fragen nach der Unschuldsvermutung und der Persönlichkeitsverletzung.

Der zuständige Genfer Untersuchungsrichter vertritt hingegen die Ansicht, die Maxime, wonach das Interesse eines Rechtsstaates an der Bestrafung von Delinquenten grösser sei als das Recht auf Unschuldsvermutung, gelte auch bei kleineren Delikten.

Klage angedroht

Ein Mann, dessen Bild in der Fotogalerie im Internet auftaucht, will das Vorgehen der Genfer Polizei nicht einfach hinnehmen, wie sein Anwalt Jean-Michel Dolivo am Montag vor den Medien in Genf erklärte.

Sein Klient, ein Globalisierungskritiker und Mitglied von Attac Neuenburg, bestreite, an den Gewaltakten am Rande der Anti-G8-Demonstrationen von Anfang Juni in Genf beteiligt gewesen zu sein. Dies werde sein Mandant der Polizei auch so zu Protokoll geben. Am Dienstag erfolgte die Einvernahme bei der Polizei.

Der betroffene Globalisierungskritiker war am Tag der Anti-G-8-Kundgebung vom 1. Juni von einem Journalisten der Neuenburger Zeitungen «L’Express» und «L’Impartial» begleitet worden. In einem Interview, das am nächsten Tag erschien, hatte der junge Mann Vandalismus und Gewaltakte verurteilt.

«Wir werden wahrscheinlich eine Strafklage wegen übler Nachrede oder gar Verleumdung gegen die Genfer Polizei einreichen», sagte sein Anwalt. Sicher ist, dass der Betroffene eine Zivilklage für Schadenersatz einreichen will.

An den Pranger gestellt

Dolivo bezeichnete das Vorgehen der Genfer Polizei zur Identifikation von Randaliereren als inakzeptabel. Diese Methode könne bei Delikten gegen Leib und Leben, aber nicht bei Sachbeschädigungen zur Anwendung kommen, sagte der Anwalt. Hier würden Leute an den Pranger gestellt.

Im Begleittext zu den publizierten Fotos bezeichnet die Polizei die Gesuchten als «erwiesene Randalierer, Kriminelle und in ein Verfahren verwickelte Personen». Damit werde die Unschuldsvermutung klar verletzt, sagte Dolivo.

Diese Kritik teilen auch andere. Der Genfer Anwalt und Rechtsprofessor Dominique Poncet störte sich weniger am Umstand der Veröffentlichung an sich, sondern vor allem an der Sprache. Die Polizei spreche von «Kriminellen», obwohl die Betroffenen nicht verurteilt seien.

Die globalisierungskritische Gruppe Attac spricht im Zusammenhang mit der Steckbriefe im Internet von einem «Aufruf zur Hexenjagd». Dies sei eine neue Etappe in der «Kriminalisierung von Millionen von Frauen und Männern, die sich auf der ganzen Welt kritisch mit der Globalisierung auseinandersetzen».

Ein Teil der Kritik scheint zu wirken: Am Dienstag dämpfte die Genfer Polizei ihren Fahndungsaufruf und strich das Wort «Kriminelle», nicht aber die Bezeichnung «erwiesene Randalierer».

Persönlichkeitsverletzung?

Grosse Bedenken am Genfer Vorgehen geäussert hatte auch der Rechts- und Medienexperte Peter Studer. Die Veröffentlichung eines «Steckbriefs» stelle immer eine Persönlichkeitsverletzung dar, sagte der Präsident des Schweizer Presserates letzte Woche im Schweizer Fernsehen DRS.

Und der Zürcher Datenschutz-Experte Bruno Baeriswyl hatte in einem Beitrag der Nachrichtensendung «10 vor 10» von Schwiezr Fernsehen DRS auf ein weiteres Problem hingewiesen: Fotos im Internet könnten einfach kopiert werden und für immer irgendwo im Netz hängen bleiben.

Die Publikation der Fotos war vom Genfer Untersuchungsrichter Stéphane Esposito bewilligt worden. In den ersten Tagen, nachdem die Steckbriefe ins Internet gestellt worden waren, seien etwa sechs Hinweise eingegangen. «Zwei oder drei haben sich als korrekt erwiesen», sagte Esposito gegenüber swissinfo.

Aus der Genfer Bevölkerung hatte die Polizei in den ersten Tagen nach der Publikation im Internet etwa hundert Reaktionen erhalten. Rund die Hälfte habe die Fahndung per Internet begrüsst, die andere habe die Aktion kritisiert.

swissinfo und Agenturen

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