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Die Beschlüsse des Kantonsrates

Der Zuger Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom Donnerstag:

(Keystone-SDA) – ein Antrag der SVP, die Motion zur Einreichung einer Standesinitiative für das Ständemehr zu den Bilateralen III auf der Traktandenliste vorzuziehen, gutgeheissen.

– eine Berichtsmotion, fünf Motionen, fünf Postulate und acht Interpellationen an den Regierungsrat zur Bearbeitung überwiesen.

– Kommissionen bestellt.

– eine Ersatzwahl für eine bestehende Kommission vorgenommen.

– eine Motion der SVP-Fraktion zur Einreichung einer Standesinitiative zu den Bilateralen III mit 46 zu 28 Stimmen gutgeheissen. Der Regierungsrat unterstützte das Anliegen.

– Kantonsrichter Pascal Sterchi neu in die Funktion als Zwangsmassnahmengericht für die Amtsperiode 2025-2030 gewählt.

– vom Bericht 2025 der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Kenntnis genommen.

– den Zwischenbericht zu den per Ende März zur Berichterstattung fälligen parlamentarischen Vorstössen zur Kenntnis genommen.

– die Teilrevision zum Ombudsgesetz und Datenschutzgesetz nach zweiter Lesung zugestimmt.

– in der Schlussabstimmung dem Inkassohilfe- und Bevorschussungsgesetz mit 55 zu 17 Stimmen zugestimmt.

– in der Schlussabstimmung ein kantonales Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in der Höhe von 34,2 Millionen Franken sowie eine Partnerschaft mit der ETH Zürich und der Hochschule Luzern einstimmig gutgeheissen.

– in der Schlussabstimmung die Finanzierung einer Forschungszusammenarbeit bei der Cybersicherheit und KI zwischen der ETH Zürich und dem Nationalen Testinstitut für Cybersicherheit in Zug einstimmig gutgeheissen. Der Kanton unterstützt dies mit rund 3,2 Millionen Franken pro Jahr über 25 Jahre.

– in der Schlussabstimmung die Gewährung eines Steuerrabatts mit 54 zu 19 Stimmen überwiesen. Der Kantonsrat hiess einen Antrag der FDP gut, der auf die zweite Lesung eingegangen war. So schlug die FDP eine «verständlichere» Voraussetzung für einen Steuerrabatt vor. Neu sollte die Hälfte des Ertragsüberschusses in den Bilanzüberschuss fliessen. Die übrigen Mittel können für einen Steuerrabatt von maximal acht Steuerfussprozentpunkten verwendet werden. In der ersten Lesung waren es 5 Prozent für den Bilanzüberschuss und die Hälfte der restlichen Mittel für den Steuerrabatt.

– nach erster Lesung das Publikationsgesetz behandelt. So soll das Amtsblatt künftig nichtamtliche Anzeigen enthalten. Die Schlussabstimmung findet nach der zweiten Lesung statt.

– nach erster Lesung über die Neuregelung der erbrechtlichen Aufsicht diskutiert. Neu soll das Kantonsgericht und nicht mehr die Gemeinderäte Willensvollstrecker und Erbschaftsverwalter beaufsichtigen.

– in erster Lesung über einen Förderbeitrag an das Projekt ETH Learning Factory Zug debattiert. Für den Aufbau eines gemeinsamen Lern- und Forschungszentrums der ETH Zürich und Zugern Wirtschaftsvertreter will Zug rund 55 Millionen Franken bereitstellen.

– eine Anpassung des kantonalen Richtplans einstimmig überwiesen. Dabei ging es um Gebiete für die bodenunabhängige Landwirtschaft sowie den kantonalen Erholungsschwerpunkt Gubel–Fürschwand.

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