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Arbeitslosenversicherung auf solider Basis

Trotz steigender Arbeitslosigkeit haben sich die Stimmenden für die Gesetzes-Revision entschieden. swissinfo.ch

56% der Schweizer Stimmberechtigten wollen das Gesetz zur Arbeitslosenversicherung revidieren.

Die Kritik der Gewerkschaften an der Verlängerung der Beitragszeit und der Verkürzung der Bezugsdauer verfing nicht. Der neue, konjunkturunabhängigere Finanzierungsmodus hat die Mehrheit überzeugt.

Die Anzahl der erwerbslosen Personen steigt in der Schweiz seit Monaten an. Daher überrascht es nicht, dass die Revision des Arbeitslosenversicherungs-Gesetzes heftig umkämpft war.

Während die Vorlage im Parlament noch problemlos durchging, hatten die Gewerkschaften in den letzten Monaten vor «unerträglichem Sozialabbau» gewarnt.

Die Mehrheit der Stimmenden ist nun jedoch recht deutlich der Argumentation der Regierung gefolgt: Das Sozialwerk wird auf eine solide Grundlage gestellt, die Finanzierung ist künftig weniger konjunkturabhängig.

«Röstigraben» – oder eher Stadt-/Land-Unterschiede

Etwas detaillierter betrachtet, zeigen sich grosse regionale Unterschiede. In der Romandie nahmen einzig Freiburg und Waadt die Vorlage an, am deutlichsten verworfen wurde sie im Kanton Jura mit über 62% Nein-Anteil.

Von einem veritablen «Röstigraben» kann nicht gesprochen werden, wenn auch die Westschweiz der Vorlage skeptischer gegenüber stand. Die Ablehnung ist wohl einerseits auf die grössere Betroffenheit zurückzuführen: Die höchste Arbeitslosenquote verzeichnete Ende Oktober der Kanton Genf mit 5,8%, gefolgt vom Jura und dem Tessin.

Andererseits haben bereits mehrere frühere Abstimmungen gezeigt, dass die Position der Linken und Gewerkschaften gegen Sozialabbau in der Romandie stärker befolgt wird als in der Deutschschweiz.

Am meisten Zustimmung erhielt die Gesetzes-Revision in Appenzell-Innerrhoden: über 68% Ja-Anteil. Allgemein sagten ländliche Regionen, die von der Arbeitslosigkeit verhältnismässig wenig betroffen sind, am deutlichsten Ja.

Sicherheit des Sozialwerkes

Wirtschaftsminister Pascal Couchepin zeigte sich über das Abstimmungsergebnis erfreut. Er bewundere das Volk für seine Fähigkeit, die Emotionen des Moments beiseite gelassen und die Revision der Arbeitslosenversicherung trotz steigenden Arbeitslosenzahlen nüchtern analysiert zu haben, sagte er.

Mit der Annahme der Revision habe das Schweizer Volk die Sicherheit dieser Sozialversicherung in den Vordergrund gestellt, betonte auch die freisinnige Nationalrätin Christine Egerszegi (AG) vom bürgerlichen Komitee «Starke Arbeitslosenversicherung».

Sie sei zufrieden, dass sich das Stimmvolk – trotz einem schwierigen Umfeld – dafür ausgesprochen habe und dass unerfreuliche Ereignisse in der Wirtschaft nicht als Beispiel gegolten hätten.

Die Gewerkschaften, die gegen die Revision das Referendum ergriffen hatten, sind enttäuscht. Das Ja betrachten sie aber nicht als Ja zum Leistungsabbau bei der Versicherung.

Die Bevölkerung habe dem Bundesrat Glauben geschenkt, dass mit dieser Revision die Versicherung auf einen gesunden, finanziellen Boden gestellt würde, sagte Serge Gaillard, Sekretär des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes.

Handlungsbedarf auf 2004

Eine Arbeitslosenversicherung für gute und schlechte Zeiten: Dies soll mit der Revision des Arbeitslosenversicherungs-Gesetzes erreicht werden. Linke und Gewerkschaften hatten das Referendum dagegen ergriffen: Sie wehrten sich gegen die Verlängerung der Beitragszeit und die Verkürzung der Bezugsdauer.

Seit 1995 wird die Arbeitslosenversicherung mit Notmassnahmen finanziert. Von Anfang an war klar, dass es sich dabei um befristete Massnahmen handeln sollte, um die Finanzierung der Versicherung nicht zu gefährden.

Ende 2003 laufend diese Notmassnahmen zur Schuldentilgung der Arbeitslosenversicherung nun aus. Dann wird der Beitragssatz von jetzt 3 Lohnprozenten wieder auf 2 Lohnprozente sinken. Auch der Solidaritätsbeitrag für Besserverdienende ist dann vom Tisch.

Einen Teil des fehlenden Geldes sollen gemäss Gesetzesrevision Bund und Kantone mit jährlichen Beiträgen von rund 300 Millionen resp. rund 100 Mio. Franken beisteuern.

Allerdings sind eben auch Abstriche für die Versicherten geplant: Die Gegner bemängelten vor allem, dass der Schutz für alle unter 55 Jahren von heute 520 auf 400 Tage gekürzt werden soll. Zudem soll der Versicherungsschutz erst 12 Monate nach der ersten Einzahlung beginnen. Heute greift die Versicherung schon nach 6 Monaten.

swissinfo, Eva Herrmann

56,1% stimmten der Vorlage zu.
43,9% lehnten sie ab.
Widerstand gab es nur in der stärker von der Arbeitslosigkeit betroffenen Westschweiz.
Der Kanton Jura sagte mit 62,3% weitaus am deutlichsten Nein.
Das klarste Ja steuerte mit 68,2% Appenzell I.Rh. bei, wo die Arbeitslosigkeit am tiefsten ist.

Eine Arbeitslosenversicherung für gute und schlechte Zeiten: Dies will die Revision des Arbeitslosenversicherungs-Gesetzes erreichen.

Linke und Gewerkschaften haben sich gegen die Verlängerung der Beitragszeit und die Verkürzung der Bezugsdauer gewehrt.

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