Aufbewahrung der UEK-Akten
Die Banken sollen die der Unabhängigen Experten-Kommission "Schweiz - Zweiter Weltkrieg" (UEK) übergebenen Aktenkopien zurücknehmen und 30 Jahre lang aufbewahren.
Dies empfhielt die Schweizerische Bankiervereinigung ihren Mitgliedern. Mit der Rücknahme und Aufbewahrung der UEK-Aktenkopien könne dem Bankgeheimnis und damit dem Schutz von Kundendaten am wirksamsten Sorge getragen werden.
Die Bankiervereinigung gehe davon aus, dass das Interesse an historischen Zusammenhängen bei den Banken in jüngster Zeit grundsätzlich stark gewachsen sei. Die Banken dürften somit historisch wichtigen Akten generell vermehrt Beachtung schenken.
Im weiteren könne nun historisch unbedeutendes Material, das aus Vorsicht von den Banken ebenfalls länger als gesetzlich vorgeschrieben aufbewahrt worden sei, unter Wahrung des Bankgeheimnisses entsorgt werden.
Im Verlaufe der vergangenen fünf Jahre hätten sich bei den Banken mehrere hundert Laufkilometer solcher Akten angesammelt.
Ende des Vernichtungs-Verbots
Der 1996 erlassene bundesrechtliche Vernichtungs-Stopp für historisch relevante Akten im Zusammenhang mit den inzwischen abgeschlossenen Untersuchungen der Bergier-Kommission läuft Ende Jahr ab.
Der Bundesrat hatte deshalb bereits am vergangenen 3. Juli grundsätzlich beschlossen, allen Unternehmen auf Wunsch die von der UEK angefertigten Aktenkopien zurückzugeben.
Bergier-Kommission bedauert Rückgabe
Die vom Bundesrat beschlossene Rückgabe von Firmenunterlagen war von der Bergier-Kommission mehrmals bedauert worden. Die von der Kommission zitierten Archivdokumente des Bundes werden vom kommenden 1. Januar an frei zugänglich sein.
swissinfo und Agenturen
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