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Bundesrat schlägt Steuergeschenke und Steueramnestie vor

Der Bundesrat hat Steuergeschenke für 1,4 Milliarden Franken beschlossen. Begünstigt werden Ehepaare und Familien, der Finanzplatz und Steuersünder. Die Entlastungen seien sozial gezielt und wirtschaftlich nötig, sagte Finanzminister Villiger (Bild).

Der Bundesrat hat am Montag (13.03.) Steuergeschenke für 1,4 Milliarden Franken beschlossen. Begünstigt werden Ehepaare und Familien, der Finanzplatz und Steuersünder. Die Entlastungen seien sozial gezielt und wirtschaftlich nötig, sagte Finanzminister Villiger(Bild). Nein sagt der Bundesrat zur Kapitalgewinnsteuer.

Der Bundeshaushalt ist soweit saniert, dass ab 2003 Überschüsse anfallen. Bundesrat Kaspar Villiger rechnet mit einem Spielraum von 1,0 bis 1,2 Milliarden Franken pro Jahr, der für Steuersenkungen verwendet werden soll.

Das Preisschild aller Forderungen auf seinem Pult sei jenseits von Gut und Böse, sagte Villiger vor der Presse im Bundeshaus. Vorrang haben für den Bundesrat deshalb sozial gezielte und wirtschaftlich notwendige Entlastungen. Erstens sollen Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren besser gestellt und Familien mit minderjährigen Kindern und Kindern in Ausbildung entlastet werden.

Werden die Alleinstehenden nicht mehr belastet, betragen die möglichen Ausfälle für den Bund 1,2 Milliarden Franken. Der Bundesrat ist bereit, auf 900 Millionen Franken zu verzichten.

Zweitens sind Wertschriftentransaktionen vom Stempel zu befreien, weil sonst die Abwanderung dieses Geschäftes ins Ausland droht. Eine Verzicht auf die Besteuerung des Aktienhandels würde den Bund zwei Milliarden Franken kosten. Der Bundesrat ist bereit, auf maximal 500 Millionen Franken zu verzichten, ohne dass der Finanzplatz den Ausfall kompensieren müsste.

Wie das genau bewerkstelligt wird, steht laut Villiger noch nicht fest. Verzichten will der Bundesrat auf die von der Linken per Initiative geforderte Kapitalgewinnsteuer. Sie wäre zwar gerecht, brächte aber laut dem Finanzminister finanziell zu wenig ein und würde einen Standortvorteil in einen Nachteil umwandeln.

Anstelle der Kapitalgewinnsteuer soll das Finanzdepartement zwei andere Einnahmequellen prüfen. Mit der Beteiligungsgewinnsteuer könnte die sogenannte wirtschaftliche Doppelbelastung gemildert werden.

Mit einer Verrechnungssteuer auf Auslandzinsen könnte dem Druck der EU, die Zinseinkünfte auf ihrem Hoheitsgebiet steuerlich erfassen will, auf das Bankgeheimnis begegnet werde. «Ganz klar ist, dass unser Bankgeheimnis nicht zur Diskussion steht», sagte Villiger. Aber flankierend zu einem sicheren Bankgeheimnis wäre die Steuer eine erwägenswerte Variante.

Dringlich gewünscht wird schliesslich der Systemwechsel und eine Entlastung bei der Besteuerung von Wohneigentum. Hier will der Bundesrat eine aufkommensneutrale Lösung. Das heisst, der Systemwechsel würde Mehreinnahmen von 100 bis 200 Millionen Franken ergeben. Diese könnten laut Villiger beispielsweise für die Förderung des Neuerwerbs verwendet werden.

Alles zusammen ergibt einen Gesamtausfall von 1,4 Milliarden Franken. Gemildert wird er einerseits durch eine Erhöhung der Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank an Bund und Kantone. Andererseits sollen mit einer Steueramnestie bisher unversteuerte Vermögen erfasst werden, was letztlich zu mehr Steuereinnahmen führen wird. Somit reduzieren sich die Ausfälle für die Bundeskasse nach Schätzungen des Bundesrats auf 1,0 bis 1,2 Milliarden Franken.

swissinfo und Agenturen

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