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Datenschutzbeauftragter rügt Krankenkassen

Bei der CSS haben zu viel Augen Einblick in geschützte Patientendaten. Keystone

Bei Krankenkassen hätten zu viele Mitarbeiter Zugriff auf sensible Patientendaten, kritisiert Hanspter Thür. Er taxiert dies als Verstoss gegen den Datenschutz.

Thür forderte insbesondere den Versicherer CSS auf, die Zahl der Zugriffsberechtigten zu reduzieren. Die CSS zählt 3000 versicherte Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.

Bei der Krankenkasse CSS geht der Datenschutzbeauftragte des Bundes davon aus, dass rund 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensiblen Patientendaten einen Zugang hatten. Dies sei eindeutig zu viel und mache klar, dass eine “unabhängige, externe und systematische Auditierung” nötig sei, sagte Hanspeter am Freitag.

Aufgrund von Anschuldigungen an die Adresse der CSS hatte der oberste Schweizer Datenschützer beim Versicherer eine Abklärung durchgeführt. Zur Behebung der dabei festgestellten Missstände gab er in Bern sechs Empfehlungen ab. Diese zielen auf einen besseren Schutz der Patientendossiers und auf eine strikte personelle Trennung zwischen einzelnen Sachbereichen ab.

Umsetzung versprochen

Die Krankenkasse CSS begrüsste die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten und sagte zu, die Empfehlungen nach einer Prüfung in die Praxis umzusetzen. In einigen Punkten habe man bereits früher Massnahmen eingeleitet.

Als positiv vermerkt die Kasse, dass der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte eine umfassende Klärung für die gesamte Branche anstrebt. Laut Mediensprecherin Martina Bischof beläuft sich die Zahl der bei der CSS versicherten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer auf rund 3000.

Prüfung verlangt

Thür verlangte ebenfalls, dass die CSS und auch andere, nicht namentlich genannte Kassen ihre vertrauensärztlichen Dienste im Rahmen von externen Revisionen auf ihre Datenschutzkonformität überprüfen lassen.

Es brauche für sämtliche Krankenversicherer regelmässige Datenschutzrevisionen, so Thür. Die CSS sei nicht die einzige Versicherung, die mit dem Übergang von der Papierwelt ins Computerzeitalter Probleme habe.

Strafuntersuchung hängig

Ob es bei der CSS auch zu unrechtmässigen Zugriffen gekommen ist, soll eine zurzeit noch hängige Strafuntersuchung zeigen, die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) angestrengt worden ist.

Die CSS ihrerseits kann nun innerhalb von 30 Tagen entscheiden, ob sie die vom Datenschutzbeauftragten des Bundes vorgeschlagenen Massnahmen akzeptiert oder nicht. Sollte sich die Kasse den Vorschlägen Thürs nicht anschliessen, so kann dieser die Sache dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) zum Entscheid vorlegen.

swissinfo und Agenturen

Artikel 13 der Bundesverfassung legt fest, dass jede Person in der Schweiz Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten hat.

Um diesen Schutz gesetzlich zu verankern, wurde das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) verabschiedet, das seit dem 1. Juli 1993 in Kraft ist. Die Einzelheiten sind in einer entsprechenden Verordnung geregelt.

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat im Privatbereich vorab beratende Funktionen. Insbesondere erläutert er das Datenschutzgesetz und die Vollzugsverordnungen.

Er bietet Anleitung und Hilfe bei der Registrierung von Datensammlungen, der Anmeldung von Übermittlungen ins Ausland und bei der Gewährung/Ausübung des Auskunftsrechts.

Er berät sowohl in rechtlichen Fragen als auch über technische Aspekte der Datensicherung. Er versucht vorab bei Konflikten zwischen Privaten oder zwischen Privatpersonen und dem Staat Lösungsansätze zu finden.

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