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Neues SWISS-MADE-Label nimmt Hürden

Produkte, die das SWISS-MADE-Label benutzen, müssen ab Neujahr strengeren Kriterien genügen. Das Ziel ist der bessere Schutz des Schweizer Namens auf den Verpackungen. (RTS/swissinfo.ch)

Wenn Nahrungsmittel künftig das bekannte Schweizer Kreuz tragen wollen, müssen sie zwei Kriterien genügen. Die Produkte müssen in der Schweiz fabriziert, und 80% ihrer Inhaltsstoffe im Inland hergestellt worden sein. Viele Schweizer Produzenten arbeiten immer noch daran, den neuen Richtlinien zu genügen. Der Biscuit-Hersteller Hug hat bereits von Import- auf einheimischen Zucker umgestellt. Die Firma testete während zwei Jahren verschiedene natürliche Inhaltsstoffe, um die besten Resultate zu erzielen.

Das Fertig-Fondue von Gerber darf das Schweizer-Label weiterhin einsetzen, obwohl das Produkt die 80%-Marke nicht erreicht. Die Käsemischung enthält nämlich Importwein. Gerber behauptet, dass es unmöglich sei, 35 Millionen Liter Wein der erforderlichen Qualität in der Schweiz zu bekommen. Die Behörden betrachten Gerber als eine Ausnahme. Der Wein gehört zu jenen 58 Inhaltsstoffen auf einer provisorischen Ausnahmeliste. Es gibt zwei Ausnahmekriterien: Entweder sind die Stoffe in der Schweiz nicht erhältlich oder die Schweizer Zusatzstoffe genügen den industriellen Standards nicht.

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Schweizer Schokolade- und Uhrenhersteller kommen ebenfalls in den Genuss von Sonderkonditionen. Um das Swiss-Label zu bekommen, muss Schokolade in der Schweiz hergestellt werden. Mit anderen Worten: Die Schweizer Produzenten sind nicht gezwungen, auf Schweizer Boden in Treibhäusern Kakao-Bäume zu pflanzen. Für die Uhrenindustrie gilt neu, dass 60% der Herstellungskosten der Uhr als Ganzes in der Schweiz entstehen müssen. Bisher galt für die Swissness lediglich ein Anteil von 50%, allerdings nur für das Uhrwerk

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