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Der lange Weg zum Bankenvergleich

Der Vergleich zwischen der UBS und der Credit Suisse Group mit den jüdischen Sammelklägern ist nach jahrelangen Diskussionen zu Stande gekommen. Eine Chronologie zu den wichtigsten Entwicklungen und Entscheiden.

1962: Bei einer ersten von den Bundesbehörden angeordneten Suche nach nachrichtenlosen Vermögen von Naziopfern werden 9,5 Mio. Franken angemeldet.

September 1995: Auf Druck der Eidgenössischen Bankenkommission leitet die Schweizerische Bankier-Vereinigung eine neue Suche nach nachrichtenlosen Vermögen und eine Anlaufstelle beim Banken-Ombudsmann ein.

7. Februar 1996: In einer vorläufigen Bilanz gibt die Bankier-Vereinigung bekannt, dass die Suche 775 Konten und Depots mit 38,7 Mio. Franken zu Tage förderte. Vertreter jüdischer Organisationen weisen die Umfrage teilweise als “inakzeptabel” zurück.

2. Mai 1996: Die Bankier-Vereinigung unterzeichnet mit dem Jüdischen Weltkongress, der World Jewish Restitution Organization und der Jewish Agency in New York eine Absichtserklärung zur Einsetzung eines schweizerisch-jüdischen Ausschusses, der die Rolle der Banken unter die Lupe nimmt. Die von den Vertragsparteien eingesetzten Persönlichkeiten bestimmen später den früheren US-Notenbankpräsidenten Paul Volcker zu ihrem Vorsitzenden.

Oktober 1996: Eine Auschwitz-Überlebende reicht die erste Klage gegen die Schweizer Banken ein. Im Namen aller Holocaust-Opfer fordert sie 20 Mrd. Franken.

31. Januar 1997: Die EBK gibt bekannt, dass sie die Untersuchung der Volcker-Kommission zu ausserordentlichen Revisionen im Sinne des Bankengesetzes erklärt hat. Damit bleibt das Bankgeheimnis gewahrt, weil die Revisoren diesem unterstehen. Zugleich übernimmt die EBK die Oberaufsicht über die Volcker-Untersuchung.

23. Juli 1997: Die erste Namensliste von Kontoinhabern mit möglichem Bezug zu Holocaust-Opfern wird weltweit veröffentlicht. Sie umfasst die Namen von 1’872 ausländischen Kontoinhabern, die 1’756 Konten im Wert von 60,2 Mio. Franken betreffen. Den Banken unterlaufen zum Teil peinliche Pannen.

29. Oktober 1997: Die zweite Namensliste wird veröffentlicht. Neben knapp 11’000 Schweizer Kontoinhabern umfasst sie weitere 3’687 ausländische Namen mit Guthaben von 6,1 Mio. Franken.

21. November 1997: Der Jüdische Weltkongress schlägt eine Pauschalzahlungs-Lösung vor.

5. Februar 1998: Der amerikanische Senator Alfonse D’Amato fordert die US-Aufsichtsbehörden auf, die Fusion des Bankvereins und der Bankgesellschaft in den USA vorläufig zu blockieren.

Februar 1998: Nach einer Pilotphase beginnt die Untersuchung der vom Volcker-Komitee beauftragten Revisoren bei den Banken.

27. April 1998: Die Schweizer Banken, der Jüdische Weltkongress und die Sammelklage-Anwälte treffen unter der Leitung von Unterstaatssekretär Stuart E. Eizenstat in Washington erstmals zusammen, um eine Pauschallösung zu finden.

12. August 1998: Schweizer Grossbanken, US-Sammelkläger und jüdische Organisationen einigen sich auf einen umfassenden Vergleich in der Höhe von 1,25 Mrd. Dollar. Es wird vereinbart, dass die bei der Volcker-Untersuchung gefundenen und ausbezahlten Vermögenswerte davon abgezogen werden. Der Vergleich schliesst weitere Forderungen an den Schweizer Staat und die Nationalbank aus.

22. Januar 1999: Anwälte der Schweizer Grossbanken, der Sammelkläger sowie Vertreter jüdische Organisationen einigen sich über den definitiven Sammelklage-Vergleichsvertrag.

Ende Juni 1999: In 500 Zeitungen in 40 Ländern werden ganzseitige Inserate platziert. Diese orientieren Opfer und Überlebende des Holocaust über die Bedingungen, wie sie von der Vergleichssumme von 1,25 Mrd. Dollar profitieren können.

30. März 2000: Die EBK beschliesst die Publikation von weiteren 26’000 Namen von Kontoinhabern. Sie folgte damit den Empfehlungen der Volcker-Kommission, verpflichtete die Banken aber nur für einen kleinen Teil der Konten formell zur Veröffentlichung.

26. Juli 2000: Der Vergleich zwischen den Schweizer Grossbanken und den jüdischen Sammelklägern wird vom New Yorker Richter Edward Kormann genehmigt.

28. Juni 2001: Nach dem im Mai erfolgten Rückzug der so genannten Fairness-Rekurse gegen den 1,25-Mrd.-Vergleich ordnet Richter Kormann die Überweisung von über 43 Mio. Dollar zur sofortigen Auszahlung an.

16. Juli 2001: Die Gruppe Romani Holocaust Survivors zieht ihre im Dezember 2000 eingereichte Einsprache gegen den Vergleich zurück. Die Roma hatten den Verteilplan als ungerecht und willkürlich bezeichnet.

swissinfo und Agenturen

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