Die Schweiz sagt zweimal Ja

Alle Kantone haben die Gentechfrei-Initiative deutlich angenommen. Der Ja-Stimmenanteil beträgt 56%.
Mit einem Vorsprung von rund 23’000 Stimmen hat das Volk der Änderung des Arbeitsgesetzes zugestimmt.
Die Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft» war 2003 mit über 120’000 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Damit eine Volksinitiative zur Abstimmung kommt, braucht es mindestens 100’000 gültige Unterschriften.
Die Änderung des Arbeitsgesetzes kam vors Volk, weil dagegen mit rund 82’000 gültigen Unterschriften das Referendum ergriffen und erfolgreich eingereicht worden war. Dazu sind mindestens 50’000 gültige Unterschriften nötig.
Fünfjährige Denkpause
Der Umgang mit der Gentechnologie ist in der Schweiz im Gentechnik-Gesetz geregelt, das seit 2004 in Kraft ist. Es verbietet das Halten von gentechnisch veränderten Tieren in der Landwirtschaft. Für die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen schreibt es ein Prüfungs-Verfahren vor.
Den Initiantinnen und Initianten der Gentechfrei-Initiative geht diese Regelung zu wenig weit. Sie fordern eine Denkpause für die Landwirtschaft: Während fünf Jahren sollen in der Schweizer Landwirtschaft keine Pflanzen angebaut und keine Tiere gehalten werden dürfen, die gentechnisch verändert worden sind.
Die Gegner der Vorlage betonen, das heute gültige Gentechnik-Gesetz sei ausreichend. Konsumentinnen und Konsumenten sollten frei wählen können zwischen herkömmlich produzierten und gentechnisch veränderten Lebensmitteln.
In der parlamentarischen Schlussabstimmung geriet der Nationalrat (grosse Kammer) mit 92 zu 92 Stimmen in eine Pattsituation. Erst der Stichentscheid der Ratspräsidentin gab den Ausschlag zum Nein. Der Ständerat (kleine Kammer) war mit 35 zu 10 Stimmen dagegen.
Ausdehnung des Sonntagsverkaufs
In der Schweiz haben immer mehr Geschäfte in Bahnhöfen und Flughäfen am Sonntag geöffnet. Sie dürfen jedoch nur dann Personal beschäftigen, wenn sie Waren und Dienstleistungen anbieten, die von Reisenden benötigt werden. Die maximale Verkaufsfläche wurde vom Bundesgericht vorgeschrieben.
Mit der Änderung des Arbeitsgesetzes soll eine von Angebot und Verkaufsfläche unabhängige, den heutigen Lebensgewohnheiten angepasste Regelung eingeführt werden: Alle Läden in grösseren Bahnhöfen und in Flughäfen sollen an Sonntagen Waren und Dienstleistungen anbieten dürfen.
Aus Gewerkschafts- und Kirchenkreisen wurde gegen diese Gesetzesänderung das Referendum eingereicht. Die Gegner befürchten die Abschaffung des Sonntags als generellen Ruhetag. Die Vorlage sei ein erster Schritt in diese Richtung. Arbeit am Sonntag solle immer mehr zur Regel werden.
Die Befürworter hingegen bezeichnen die Befürchtungen einer Abschaffung des Sonntags als unbegründet, denn das Verbot der Sonntagsarbeit werde nicht aufgehoben. Zudem sei die Gesetzesrevision auch verkehrs- und umweltpolitisch sinnvoll, weil die Öffnung nur Zentren des öffentlichen Verkehrs betreffe.
In der parlamentarischen Schlussabstimmung sagte der Nationalrat mit 109 zu 65 Stimmen Ja zur Änderung des Arbeitsgesetzes, der Ständerat mit 30 zu 10 Stimmen.
swissinfo
Erste Vorlage:
Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft».
In der Schweizer Landwirtschaft sollen keine Pflanzen angebaut und keine Tiere gehalten werden dürfen, die gentechnisch verändert sind. Das Verbot soll fünf Jahre lang gelten.
Zweite Vorlage:
Änderung des Arbeitsgesetzes.
Geschäften in grösseren Bahnhöfen und in Flughäfen soll erlaubt werden, unabhängig von ihrem Warenangebot auch am Sonntag Personal zu beschäftigen. Gegen die Vorlage haben Gewerkschaften das Referendum eingereicht.

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