EU-Steuerkompromiss: Schweiz hält an bisheriger Position fest
Die Schweiz will nach dem Kompromiss im EU-Steuerstreit nicht von ihrer bisherigen Position abrücken. Dies betonten der Sprecher von Finanzminister Kaspar Villiger am Dienstag (20.06.) ohne die Beschlüsse der EU direkt kommentieren zu wollen.
Bundesrat Villiger hatte bereits am vergangenen 9. Juni nach einem Treffen mit EU-Steuerkommissar Frits Bolkestein in Bern seiner Sorge Ausdruck darüber gegeben, dass die Diskussion in der EU in Richtung Meldepflicht laufe. Dadurch würde sich das Problem für die Schweiz erschweren.
Der Kompromiss der EU
Der am Dienstag erzielte Steuerkompromiss der EU sieht vor, dass die EU-Staaten sich in zwei Jahren auf die Einführung des Informationsaustauschsystems als Mittel im Kampf gegen die Kapitalflucht einigen.
Bis dahin sollen auch Verhandlungen mit Drittländern geführt werden, die als Steueroasen gelten. Diese Länder – wie die Schweiz, Liechtenstein oder Monaco – müssten vergleichbare Massnahmen einführen.
Luxemburg macht seine endgültige Zustimmung davon abhängig, dass insbesondere die Schweiz sich dem Informationssystem anschliesst.
Schweiz sieht bisherige Position nicht in Frage gestellt
Im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) wollte man sich zu den Beschlüssen auf dem EU-Gipfel am Dienstag nicht direkt äussern. EFD-Kommunikationschef Daniel Eckmann sagte aber auf Anfrage, die Position der Schweiz ändere sich im Prinzip nicht, auch dann nicht, wenn einzelne EU-Staaten ihre ursprüngliche Position verändert haben sollten. Er spielte damit auf das Einlenken Luxemburgs auf ein Informationsaustauschsystem an.
Der EU-Richtlinienentwurf von 1997, der in der Frage der Zinsbesteuerung ein Koexistenzmodell vorsieht, sei nach wie vor das einzige massgebende Dokument für die Schweizer Regierung, sagte Eckmann weiter.
«Für Bundesrat Villiger ist klar, dass ein Meldeverfahren oder ein Informationsaustausch nicht in Frage kommen», sagte Eckmann. Er erinnerte an die Position der Schweiz, wonach sie unter gewissen Bedingungen und auf der Basis eines dauerhaften Koexistenzmodells bereit sei, eine zielführende Lösung bei der Zinsbesteuerung zu suchen.
Voraussetzung sei, dass die EU ein umfassendes und wasserdichtes Modell einführe, in das auch die angegliederten Gebiete einbezogen seien. Weiter bleibe für die Regierung im Vordergrund, dass der Finanzplatz Schweiz bestmögliche Rahmenbedingungen habe.
Eckmann rief ausserdem in Erinnerung, dass das EFD eine Machbarkeitsstudie für die Ausdehnung der schweizerischen Verrechnungssteuer auf Auslandzinsen in Auftrag gegeben habe.
Auch Bankiervereinigung sieht keinen Handlungsbedarf
Die Schweizerische Bankiervereinigung erklärte in Basel ebenfalls, mit den Beschlüssen der EU habe sich für die Schweiz nichts Grundlegendes geändert. Die Bankiervereinigung gehe davon aus, dass der Bundesrat seine bisherige, wiederholt bekräftigte Politik beibehalte, wonach das Bankgeheimnis nicht zur Dispositon stehe.
Die Bereitschaft der Schweiz, eine Lösung für die Zinsbesteuerung im Rahmen des Koexistenzmodells zu prüfen, hat zweierlei Gründe: Einerseits will die Schweiz zu einem Dispositiv Hand bieten, dass Umgehungsgeschäfte einer EU-weiten Zinsbesteuerung über ihr Territorium verhindern soll. Anderseits hofft sie, auf diese Weise das Bankgeheimnis aufrechterhalten zu können.
Beobachter rechnen nach den jüngsten Beschlüssen zwar damit, dass der Druck auf die Schweiz wieder steigen wird. Allerdings ist der Zeithorizont auch in der EU noch offen. Und das Einlenken Luxemburgs wird da und dort als taktisches Manöver betrachtet, bei dem der abgestrebte Informationsaustausch letztlich an einer fehlenden Drittstaatenregelung mit der Schweiz scheitern könnte.
swissinfo und Agenturen

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