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Grober Fehler bei Berechnung der Teuerung

Teuerung wurde fehlerhaft berechnet... Keystone

Dem Bundesamt für Statistik (BFS) ist bei der Berechnung der Inflationsrate ein Fehler von erheblicher Tragweite für die Schweizer Wirtschaft unterlaufen. Vor allem wurde der Heizöl-Preis zu stark gewichtet. Die Teuerung wurde nun nach unten korrigiert.

Wie BFS-Direktor Carlo Malaguerra am Donnerstag (30.11.) vor den Medien in Bern bekannt gab, sind die Teuerungsraten der letzten Monate wegen einer Übergewichtung des Heizöls viel zu hoch ausgewiesen worden. Das Bundesamt korrigierte deshalb die Teuerungsraten wie folgt:

Im September betrug die Jahresteuerung bloss 1,4 Prozent, statt der ausgewiesenen 2,3 Prozent. Im Oktober waren es nur 1,3 Prozent und nicht 1,9 Prozent, wie ursprünglich angegeben. Im November machte die Jahresteuerung 1,9 Prozent aus; ohne Korrektur wäre man auf 2,6 Prozent gekommen.

Malaguerra entschuldigte sich für den Fehler, der durch eine Unterlassung im Zuge des per Juni dieses Jahres total revidierten Landesindex› der Konsumentenpreise passierte. Für den Durchschnitt des laufenden Jahres erwartet das BFS nun bloss noch eine Teuerung von 1,6 Prozent statt der bisher prognostizierten 1,8 Prozent.

Der Landesindex gehört zu den wichtigsten Eckdaten der Wirtschaft und wird unter anderem für die Lohnverhandlungen beigezogen. Malaguerra vertrat die Auffassung, dass die schon abgeschlossenen Lohnverhandlungen nicht mehr korrigiert werden sollten. Das Amt ist ausserdem daran, die Rechtslage im Falle von Schadenersatzklagen abzuklären.

Fehler löst Kontroverse aus

Der Berechnungsfehler bei der Teuerung hat eine Kontroverse über die diesjährige Lohnrunde ausgelöst. Die Arbeitgeber stellen die möglicherweise verfälschten Lohnverhandlungen zur Diskussion, die Gewerkschaften sehen aber keinen Handlungsbedarf. Die Nationalbank berechnet wegen des Fehlers
die Inflationsprognose neu.

Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband hat der Berechnungsfehler dann Auswirkungen auf die Lohnrunde, wenn er als fester Bestandteil von Lohnverhandlungen gilt. Wo der Index nicht explizit mitberücksichtigt wurde, bestehe zumindest die Möglichkeit, dass die Sozialpartner irrtümlich zu hohe Abschlüsse vereinbart hätten.

Dort sei zu überlegen, ob die Ergebnisse nicht nochmals diskutiert werden müssten. Auch der Wirtschaftsdachverband economiesuisse erachtet bei den Lohnverhandlungen Korrekturen für notwendig, wenn sie auf einer falschen Basis stattgefunden haben.

swissinfo und Agenturen

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