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Ist das Schweizer Bankgeheimnis gerettet?

Top secret: Safe-Schubladen in einer Schweizer Bank. Keystone

Vor knapp zwei Jahren schien es, als wäre das Schweizer Bankgeheimnis arg zerzaust worden. Dass es dem Beschuss aus Deutschland und den USA noch lange widerstehen könnte, glaubten damals nur Wenige.

Die bereits vereinbarten und noch in Verhandlung stehenden Abkommen mit Grossbritannien und Deutschland scheinen nun aber den Druck auf das Bankgeheimnis etwas abgeschwächt zu haben. Doch ist der Druck auf dieses höchste Gut des Schweizer Finanzplatzes jetzt wirklich gewichen?

Konrad Hummler, Privatbanquier und Teilhaber der ältesten Schweizer Privatbank, der Privatbank Wegelin in St. Gallen, glaubt, dass die Verhandlungen mit den beiden wichtigsten EU-Ländern Deutschland und Grossbritannien über eine anonyme Abgeltungssteuer statt eines automatischen Informations-“Austauschs” das Bankgeheimnis intakt lassen werden.

“Der Schutz der Privatsphäre über das Bankgeheimnis wurde strikt vom Thema Steuern getrennt”, sagte er gegenüber dem Tages-Anzeiger. Das Bankgeheimnis sei dadurch gestärkt worden. Es sei jetzt nicht mehr länger dem Verdacht ausgesetzt, ein Instrument zu sein, das Ungerechtigkeit erleichtere.

Im Ausland sah man seit längerem in der Anonymität, die Schweizer Banken ihrer Kundschaft ermöglichen, vor allem die Möglichkeit, sich dem Zugriff seiner Steuerbeamten zu entziehen, und nicht das anders geartete Grundverständnis des Schweizer Bürgers gegenüber seinem Staat.

Nun scheinen die deutschen und britischen Behörden einzuwilligen, dass die Schweizer Banken Steuern auf vergangene und künftige Einkünfte von bisher steuerfreien Vermögen abzweigen und weiterleiten anstatt den Behörden Namen und Daten solcher Kunden zu übermitteln (Informations-Austausch).

“Den Kampf aufgegeben”

Richard Murphy von der Watchdog-Gruppe “Tax Research UK” schrieb diese Woche auf seinem Blog, Grossbritannien habe “seinen Kampf gegen Steueroasen aufgegeben”.

“Es hat noch keinen Hinweis darauf gegeben, wie diese Konten gesetzlich reglementiert werden”, so Murphy weiter, “ja, es besteht kaum Aussicht darauf, weil die auf rund 63 Milliarden Franken geschätzten geflüchteten Vermögen von der Schweiz nicht mit Namen versehen werden müssen. Deshalb ist nicht zu erwarten, dass Zinsen oder Strafen zu Gunsten Grossbritanniens erhoben werden.”

Doch bevor die Schweizer Bankiers wirklich unisono aufatmen können, weil ihr streng gehütetes Bankgeheimnis gerettet ist, hat die EU gewarnt. Gemäss der EU-Kommission dürfen die vorgeschlagenen Abkommen der Schweiz mit Deutschland und Grossbritannien die EU-Forderung nach automatischen Informationsaustausch nicht unterlaufen.

“Wir haben Zusicherungen von Deutschland und Grossbritannien, wonach sie ganz hinter unserem Ziel stehen, innerhalb der EU der automatische Informationsaustausch einzuführen, und sich dafür einzusetzen, dass dieser Austausch auch mit Ländern ausserhalb der EU eingeführt wird”, so Emer Traynor, Sprecherin des EU-Steuerkommissars Algirdas Semeta.

Käme es zu einem Interessenskonflikt innerhalb der EU, so steht europäisches Recht immer über einzelnen bilateralen Abmachungen, sagt Traynor.

Zauberkunststück

Für die Schweizer Finanzgeschäfte wäre dies schlecht. Denn der automatische Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten garantiert die Anonymität der Konten respektive ihrer Anleger in keiner Weise.

Trotz dieser Bedrohung scheint sich nun aber langsam das Blatt zu Gunsten der Schweiz zu wenden, nachdem sich der Finanzplatz Schweiz seit Anfang 2009 von allen Seiten angegriffen fühlte.

Damals hatte die UBS zugeben müssen, US-Steuerbetrügern und -hinterziehern geholfen zu haben. Die Schweizer Behörden wurden gezwungen, unter zunehmendem internationalen Druck die Steuerabkommen neu zu verhandeln.

Finanzhistoriker Tobias Straumann von der Uni Zürich glaubt, dass die Schweiz in Sachen Offshore Banking ein Zauberkunststück fertig gebracht habe. Das Bankgeheimnis sei schon früher attackiert worden, ohne dass es je zu einem finalen Knock-Out-Schlag gekommen wäre.

Unversteuertes Geld verlagert sich

Wie schon während den vergangenen Klagen, die sich auf die Rolle der Banken während des Zweiten Weltkriegs bezogen, hat auch die laufende Steuerflucht-Debatte das Bankgeheimnis zwar beschnitten, aber nicht ausser Kraft gesetzt.

“Steuerflucht ist ein viel komplizierteres Thema als beispielsweise Geldwäsche”, sagt Straumann gegenüber swissinfo.ch, “weil viel mehr Vermögen betroffen sind. Denn bei der Steuerflucht geht es nicht nur um Dritte-Welt-Länder.”

Betrachte man es von der historischen Seite, habe sich noch jedes Mal eine Lösung ergeben. Ausserdem glaubt Straumann, dass Deutschland und England mehr Kompromisse mit der Schweiz als die USA eingegangen seien, einfach, weil sie näher liegen.

“Es wird immer ein Bedürfnis geben, Steuern zu umgehen. Es stellt sich einfach die Frage, wie das betreffende Land das an die Hand nimmt”, sagt er gegenüber swissinfo.ch. “Europa ist bisher aus dem Grund tolerant gewesen, weil unsere Nachbarländer genau wissen, dass unversteuertes Geld einfach weiterzieht, wenn man versucht, es in der Schweiz zu unterbinden.”

Es wird sich weisen, wie sich die Steuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien entwickeln und wie die EU reagieren wird. Viele Beobachter in der Schweiz glauben jetzt, dass das Schlimmste vorbei ist.

Das Schweizer Bankgeheimnis ist seit den dreissiger Jahren gesetzlich verankert.

In den letzten 18 Monaten stand die Schweiz immer wieder unter Beschuss, weil sie Steuerhinterziehern aus dem Ausland helfe, deren Vermögen zu verstecken.

Im April 2009 hatte die OECD die Schweiz auf eine “Graue Liste” nicht kooperativer Steueroasen gesetzt.

Im September 2009 wurde die Schweiz wieder von dieser Liste gestrichen, nachdem sie mit 12 Ländern neue Doppelbesteuerungs-Abkommen ausgehandelt hatte, die einen erweiterten Informationsaustausch beinhalten (Amtshilfe).

Mehrere Länder, darunter Frankreich, Grossbritannien und die USA haben Steueramnestien erlassen, um hinterzogene Vermögen dem Fiskus wieder zuzuführen.

Die Grossbank UBS wurde 2009 zu einer Busse von 780 Mio. Dollar verurteilt, weil sie US-Kunden bei der Steuerflucht geholfen hat.

Im September 2009 hat die Schweizer Regierung zugestimmt, den US-Behörden die Daten von 4450 amerikanischen UBS-Kunden zu übermitteln – in Missachtung des Bankgeheimnisses –, um der UBS einen ruinösen Prozess zu ersparen.

Mehrere CDs mit gestohlenen Bankkundendaten wurden von deutschen Bundesländern gekauft.

Übertragung aus dem Englischen: Alexander Künzle

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