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Ja und Nein zur Gentechnik

GVO-freie Anbauflächen sollen geschützt werden. Keystone

Die Gentechnik soll Mensch, Tier und Umwelt dienen. Explizit geschützt werden soll auch die gentech-freie Landwirtschaft in der Schweiz.

Nach sieben Jahren Hin und Her haben sich die beiden Parlamentskammern auf das Gentechnik-Gesetz geeinigt.

In ganz Europa haben gentechnisch veränderte Produkte einen schweren Stand. Viele Konsumentinnen und Konsumenten lehnen “Gentech-Food” ab, und deshalb sind auch die Bauern zurückhaltend.

In vielen Ländern herrscht zumindest de facto ein Moratorium für den kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO).

Seit der Genschutz-Initiative 1998 wurde in der Schweiz über Gentechnologie in der Landwirtschaft gestritten. Nun endlich ist das Gentechnik-Gesetz unter Dach und Fach: Der Ständerat, die kleine Kammer, hat am Donnerstag die letzten beiden Differenzen bereinigt.

Anbau ermöglichen…

Das Gesetz beinhaltet strenge Auflagen für die Freisetzung von GVO zu Forschungszwecken. Diese Forschung darf aber “nicht behindert” werden.

Vom Gesetz her sollen zudem nicht nur wissenschaftliche Experimente, sondern auch kommerzieller Anbau möglich sein.

Nach einer intensiven und langen Debatte wurde auf ein Moratorium für die kommerzielle Freisetzung von gentechnisch verändertem Saatgut oder von anderen GVO verzichtet. Das Parlament setzte der kommerziellen Freisetzung aber enge Leitplanken.

… doch gentechnik-freie Produktion garantieren

In einem Gesetzesartikel soll explizit festgehalten werden, dass die gentechnik-freie Produktion weiter ermöglicht werden muss. Der Schutz der Anbaufläche jener Bauern wird verankert, welche auf herkömmliche Agrarprodukte ohne GVO setzen.

Damit schwenkte der Ständerat auf die Linie des Nationalrates, der grossen Kammer, welche dies schon in der letzten Session gefordert hatte. Die Frage um den Schutz der Anbaufläche war die letzte Differenz zwischen den beiden Räten.

“Nützlicher” Artikel gegen Initiative

Mit der Wahlfreiheit für Bauern und Konsumenten will das Parlament einer Initiative entgegenkommen, die ein Moratorium für GVO in der Landwirtschaft fordert.

Diese war im Februar von einer Allianz aus Gentech-Gegnern, Konsumenten-Organisationen und Bauern-Vereinigungen lanciert worden. Sie verlangt einen fünfjährigen Verzicht auf Gentechnik in der Landwirtschaft. Nicht vom Moratorium erfasst wären Freisetzungsversuche zu Forschungszwecken.

Die Initianten stützen sich auf Umfragen, nach denen zwischen 70 und 80% der Schweizer Bevölkerung keine Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln wünschen.

Verbandsbeschwerderecht bleibt

Gemäss Beschluss des Parlaments gilt das seit 35 Jahren bewährte Verbandsbeschwerderecht im Umweltbereich auch für die Gentechnik im so genannten Ausserhumanbereich.

Gesamtschweizerische Verbände können von ihrem Beschwerderecht in Zusammenhang mit Saatgut, Dünger und Pestiziden Gebrauch machen, nicht jedoch bei Medikamenten und Futtermitteln.

Beim Haftpflichtregime gilt das “Landwirteprivileg”, mit dem von der verschärften Gefährdungshaftung abgewichen wird. Konkret soll der Bauer nicht haften, wenn ein von ihm belieferter Nahrungsmittelhersteller unsachgemäss mit erlaubten GVO umgeht und diese beispielsweise mit GVO-freien Produkten vermischt.

Das Gesetz kommt am Freitag in einer Woche in die Schlussabstimmung der eidgenössischen Räte. Doch auch wenn es diese Hürde nimmt, ist das Thema noch nicht vom Tisch. Denn weiterhin läuft die Unterschriftensammlung für die Moratoriums-Initiative.

swissinfo und Agenturen

In der Schweiz wird die GVO-freie Landwirtschaft explizit geschützt. Der Ständerat hat entschieden, dass dieser Schutz im Gentechnikgesetz verankert wird.

Die kleine Kammer folgte dem Nationalrat, der grossen Kammer, und brachte damit das Gesetz definitiv unter Dach.

Das Bundesgesetz über die Gentechnik im “Ausserhumanbereich” soll Mensch, Tier und Umwelt vor Missbräuchen der Gentechnologie schützen. Es soll dafür sorgen, dass der Umgang mit dieser Technologie ihrem Wohl dient.

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