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Kein ausserordentliches Veruntreuungsrisiko im Departement Ogi

Im Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz, und Sport besteht kein ausserordentliches Veruntreuungsrisiko. Dies ergibt eine Analyse im Nachgang zur Affäre Bellasi. Deliktisches Verhalten könne aber in keinem Departement ausgeschlossen werden.

Im VBS besteht kein ausserordentliches Veruntreuungsrisiko. Dies ergibt eine Analyse der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) im Nachgang zur Affäre Bellasi. Deliktisches Verhalten könne aber beim Einsatz grosser krimineller Energie in keinem Departement ausgeschlossen werden, schreibt die EFK.

Das oberste Finanzaufsichtsorgan im Bund war im August letzten Jahres vom Bundesrat beauftragt worden, im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) eine Analyse des Zahlungsverkehrs durchzuführen. Diese habe im Allgemeinen ein gutes Resultat ergeben, teilte die EFK am Montag (13.03.) mit.

Die Abläufe im Zahlungsverkehr und die Budgetüberwachung seien zufriedenstellend; punktuell gebe es aber Optimierungsbedarf. Insgesamt besteht laut EFK in den untersuchten Bereichen des VBS kein ausserordentliches Veruntreuungsrisiko. Deliktisches Verhalten könne aber beim Einsatz entsprechend grosser krimineller Energie weder im VBS noch in anderen Departementen ausgeschlossen werden.

Der Bericht, der vom Bundesrat zur Kenntnis genommen wurde, gibt über 120 Empfehlungen. Diese zielen vor allem auf eine konsequenten Funktionentrennung und die Durchsetzung des Vier-Augen-Prinzips ab. Weitere Empfehlungen betreffen die Ausarbeitung und Durchsetzung von klaren Unterschriften- und Visumsregelungen. Weiter erwartet die EFK von einer stärkeren Zentralisierung der Finanzdienste eine Professionalisierung im Finanzmanagement des VBS. Die Umsetzung der Empfehlungen ist laut VBS schon weit fortgeschritten.

Der ehemalige Geheimdienst-Buchhalter Dino Bellasi wird beschuldigt, zwischen März 1994 und Juli 1999 bei der Nationalbank mit so genannten Vorschussmandaten rund 8,8 Millionen Franken in bar illegal bezogen haben. Der heute 39-Jährige begründete die Bezüge mit fiktiv aufgebotenen Truppenteilen des Nachrichtendienstes. In Wirklichkeit setzte er das Geld aber zur persönlichen Verwendung ein.

swissinfo und Agenturen

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