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Lehman-Opfer bestürmen Ombudsmann

Die Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers beschäftigt auch den Schweizerischen Bankenombudsmann. Er wird mit Anfragen von Lehman-Geschädigten überhäuft.

Viele Anlage-geschädigte Bankkunden erkundigen sich zur Zeit beim Bankenombudsmann, was aus ihren «strukturierten Lehman-Produkten» wird, die jetzt eben nicht mehr «kapitalgeschützt» sind.

Laut der Ombudsstelle haben sich die Anfragen in den letzten Tagen verzehnfacht. Dabei geht um die Haftung der Bank, die den Kunden diese Produkte angeraten hat.

Der Ombudsmann weist darauf hin, dass eine Haftung der Bank, die solche Produkte vermittelt hat, dann gegeben sei könnte, wenn sie beim Kauf der Produkte beratend tätig gewesen sei und dabei ihre damit verbundenen Pflichten nicht erfüllt habe.

Andererseits könne nicht einfach eine Bank für Wertpapierverluste verantwortlich gemacht werden, denn ein Anleger müsse immer auch die Risiken tragen.

Die Credit Suisse kündigte inzwischen an, dass sie Lehman-Geschädigten teilweise entgegenkommen wolle. Auch zwei Kantonalbanken haben «Lehmann-Produkte» verkauft.

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