Nationalrat gegen Tempo 30 innerorts
Die Volksinitiative "Strassen für alle" zur generellen Einführung von Tempo 30 innerorts ist vom Nationalrat ausgebremst worden. Der Rat empfiehlt die Initiative des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) mit 95 zu 64 Stimmen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.
Die VCS-Initiative verfolge mit der Erhöhung der Verkehrssicherheit ein «ehrenwertes» Ziel, anerkannte Kommissionssprecher Max Binder (SVP/ZH). Flächendeckendes Tempo 30 innerorts sei aber ein «zu radikales Mittel». Die geltenden Gesetze erlaubten bereits seit elf Jahren Tempo-30-Zonen in Wohnquartieren.
Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) strebt mit seinem Begehren eine Umkehr des heutigen Temporegimes an. Ohne besondere Hinweise gälte künftig innerorts Tempo 30 statt 50.
Auf Hauptstrassen wäre Tempo 50 oder 60 weiterhin in Ausnahmefällen möglich, wo die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden und der Schutz der Anwohnerschaft (namentlich vor Lärm) dies zuliessen. Der VCS reichte die Initiative im März 1999 ein.
«Kostengünstig und effizient»
Für die Initiative setzten sich Linke, Grüne, die EVP und Teile der CVP ein. Die Beschränkung auf Tempo 30 sei ein «kostengünstiges und effizientes» Mittel, um die Zahl der Verletzten und Toten im Strassenverkehr zu senken, sagte Pia Hollenstein (Grüne/SG) im Namen einer Kommissionsminderheit.
Bauliche Massnahmen nötig
Die bürgerliche Ratsmehrheit hatte für diese Argumente kein Gehör. Ein Zusammenhang zwischen Geschwindigkeit und Unfällen wurde nicht bestritten. Doch die Geschwindigkeit sei nicht allein massgebend. «Ein Lastwagen, der mit 30 km/h unterwegs ist, bleibt eine Gefahr», sagte Kommissionssprecher René Vaudroz (FDP/VD).
Mit dem Aufstellen von einigen Tafeln liesse sich Tempo 30 nicht durchsetzen, sagte der Solothurner CVP-Sprecher Alex Heim. Dazu brauche es bauliche Massnahmen. Die Kosten dafür seien aber «unverhältnismässig hoch», sagte FDP-Sprecher Paul Kurrus (BL). Der Bundesrat rechnet mit zwei Mrd. Franken.
Verkehrsbehinderung
Für die Gegner ist die Initiative ein «weiterer Schritt in Richtung Verkehrsbehinderung». Tempo 30 wirke sich nachteilig auf den Verkehrsfluss aus, was wiederum die Automobilisten verärgere, wurde argumentiert. Behindert werde auch der öffentliche Verkehr.
Die Ausnahmen blieben eine Illusion.
Die Zuständigkeit zur Ausscheidung von Tempo-30-Zonen müsse bei der Gemeinde bleiben. Diese kenne die örtlichen Verhältnisse und die Bedürfnisse der Bevölkerung, sagte Barbara Polla (LPS/Schweiz).
Kein Diktat des Bundes
Eine Verlagerung der Kompetenzen hin zum Bund wollte auch der Bundesrat nicht. Die Schaffung von Tempo-30-Zonen solle erleichtert werden, sagte Verkehrsminister Moritz Leuenberger. Den Kosten für die baulichen Massnahmen wolle der Bundesrat mit dem neuen Finanzausgleich Rechnung tragen.
Die Revision des Strassenverkehrsgesetzes, das vom Ständerat schon beraten wurde, sei ein weiterer Schritt hin zu mehr Verkehrssicherheit. Sie sieht eine Senkung der Promille-Grenze und den Fahrausweis auf Probe vor.
swissinfo und Agenturen
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