Neuer Finanzausgleich verzögert sich
Der Neue Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen (NFA) verzögert sich. Vor der Verabschiedung ans Parlament müssten wichtige Fragen geklärt werden, sagte Bundesrat Kaspar Villiger am Donnerstag (09.11.) vor den Medien im Bundeshaus.
Insbesondere fehle es an aktuellen Zahlen, um die Auswirkungen des NFA transparent zu machen. Für jeden einzelnen Kanton müsse nachvollziehbar sein, warum mit dem neuen System eine bestimmte Be- oder Entlastung resultiere.
So sei etwa beim Durchrechnen auf der vorhandenen Zahlenbasis der Kanton Schwyz als Nettoempfänger dagestanden, was angesichts seiner Finanzlage nicht mehr erklärbar sei. Neben der Aktualisierung des Zahlenmaterials sollen die Auswirkungen des NFA einer letzten Prüfung unterzogen werden.
Der so genannte Ressourcenausgleich zum Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft stehe jedoch, betonte Villiger.
Die aus Bundes- und Kantonsvertretern zusammengesetze NFA-Delegation will dem Bundesrat bis im Herbst 2001 eine ausgereifte Botschaft vorlegen. Ursprünglich sollte die NFA-Botschaft bis Ende Jahr vorliegen.
Ein Instrument der Solidarität zwischen Reichen und Armen
Der Finanzausgleich soll sicherstellen, dass alle Gliedstaaten in einem Bundesstaat ihre Aufgaben erfüllen können, ohne ihre Bürger übermässig mit Steuern belasten zu müssen. Es geht sowohl um den Ausgleich zwischen Bund und allen Gliedstaaten wie auch um den Ausgleich zwischen den einzelnen Gliedstaaten.
Es wird unterschieden zwischen dem Finanzausgleich im weiteren Sinn, der die Aufgaben- und Finanzverteilung regelt, und dem Finanzausgleich im engeren Sinn, bei dem es um den Feinausgleich geht, nach Zuteilung von Aufgaben und Steuerquellen.
Eine weitere Unterscheidung betrifft den direkten Finanzausgleich, das heisst die Zuteilung zweckfreier Finanzmittel, und den indirekten Finanzausgleich über zweckgebundene Beiträge oder Subventionen.
In der Schweiz wird der bundesstaatliche Finanzausgleich hauptsächlich durch die Einnahmenstruktur des Bundes getragen, nämlich die Abschöpfung der Steuerkraft der finanzstarken Kantone durch die direkte Bundessteuer.
Der geltende Finanzausgleich wurde 1959 eingeführt und sollte die Wohlstandsunterschiede zwischen den einzelnen Kantonen wettmachen.
Die Reform des Finanzausgleichs geht auf eine ernüchternde Bilanz von 1991 zurück, die zeigte, dass das geltende Verbundsystem viel Leerlauf bringt und teilweise sogar kontraproduktiv ist.
swissinfo und Agenturen
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