Neues Heilmittelgesetz: Nationalrat verbietet Versandhandel
Sich Medikamente nach Hause schicken zu lassen, anstatt sie in der Apotheke zu kaufen, das soll in der Schweiz verboten werden. So will es der Nationalrat. Auch Medikamentenhandel per Internet soll verboten werden.
Sich Medikamente nach Hause schicken zu lassen, anstatt sie in der Apotheke zu kaufen, das soll in der Schweiz verboten werden. So hat es die grosse Kammer, der Nationalrat, bei der Beratung des neuen Heilmittelgesetzes beschlossen.
Nur noch unter strengen Auflagen sollen Medikamente per Post verschickt werden können; dann nämlich, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt und die ärztliche Kontrolle gewährleistet ist. Vor allem chronisch Kranken soll damit der Gang in die Apotheke erspart bleiben. Auch Medikamentenhandel per Internet ist mit diesem neuen Gesetz verboten.
Neu dürfen auch im In- und Ausland zugelassene Medikamente aus jenem Land importiert werden, in dem sie am billigsten sind. Der Nationalrat hat diesem Parallelimport knapp zugestimmt und beerdigte damit der viel kritisierte «Schweizer Heimatschutz» der Pharmabranche.
Weiterhin verboten ist, Werbung für rezeptpflichtige Medikamente zuzulassen. Reklame für rezeptfreie Heilmittel darf hingegen gemacht werden.
Das neue europakompatibel Heilmittelgesetz will gewährleisten, dass zum Schutz von Mensch und Tier nur qualitativ hochstehende, sichere und wirksame Medikamente auf den Markt kommen. Die bisher kantonale Arzneimittelkontrolle wird in einem Schweizerischen Heilmittelinstitut zentralisiert.
Die Detailberatungen des Heilmittelgesetzes werden später fortgesetzt.
Ruth Bossart
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