Renten werden weniger erhöht
Der Fehler bei der Berechnung des Landesindexes der Konsumentenpreise wirkt sich auf die Unfallversicherungs-Renten sowie die Renten der beruflichen Vorsorge aus. Sie werden weniger stark erhöht.
Der Bundesrat hat die Teuerungszulage auf den Invaliden- und Hinterlassenen-Renten der Unfallversicherung neu auf 2,7 Prozent statt der ursprünglich 3,5 Prozent festgelegt.
Das Bundesamt für Sozialversicherung hat gleichzeitig die Anpassung der Invaliden- und Hinterlassenen-Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge an die Teuerung korrigiert, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am Montag (11.12.) mitteilte.
Wer seit 1997 eine Rente bezieht, erfährt eine Anpassung von 2,7 Prozent statt der ursprünglich beschlossenen 3,6 Prozent. Bei Rentenbeginn im Jahr 1996 sind es 1,4 Prozent statt 2,3 Prozent und bei Rentenbeginn in der Periode 1985 – 1995 2,7 Prozent statt 3,5 Prozent.
swissinfo und Agenturen
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