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Ringen um «Neue Crossair»

Am 6. Dezember wird entschieden, wie der neue Verwaltungsrat aussehen wird. Keystone

Die Diskussionen um den Verwaltungsrat der neuen Schweizer Airline und um die Finanzierung des Swissair-Sozialplans gehen weiter.

Nach dem Entrüstungssturm vor allem aus der Region Basel über die Nicht-Berücksichtigung von Crossair-Gründer Moritz Suter im Verwaltungsrat der neuen Fluggesellschaft sagte der Präsident des Steuerungs-Ausschusses, Rainer E, Gut, ausschlaggebend für die Nominierung seien qualitative und nicht politische Gründe gewesen.

28 Persönlichkeiten seien als mögliche Präsidenten geprüft worden, darunter auch Suter. Dieser habe es aber nicht in die Auswahl der letzten drei geschafft. «Ich habe ihm bereits Ende Oktober mitgeteilt, dass es seitens der Kapitalgeber grosse Widerstände gegen ihn gibt», sagte Gut in der «Samstagsrundschau» von Schweizer Radio DRS. Die fünf Mitglieder des Steuerungsausschusses hätten sich auch nicht vorstellen können, Suter in einer anderen Rolle als der des Präsidenten in den Verwaltungsrat zu integrieren.

Banken haben letztes Wort

Die Kritik der Regierungen der beiden Basel am Vorschlag des Steuerungs-Ausschusses für den Verwaltungsrat der neuen Crossair sei ihm unverständlich, sagte Gut. «Ich habe ihnen die Kriterien offen gelegt, wenn sie damit nicht einverstanden waren, hätten sie sich an unsere Auftraggeber wenden müssen», sagte er.

Zwar seien mit zwei Baslern sehr enge Verhandlungen geführt worden, beide hätten dem Ausschuss aber einen Korb gegeben. Ob unter den zwei bis drei Personen, die den bisher siebenköpfigen Verwaltungsrat noch ergänzen sollen, ein Basler ist, liess Gut offen.

Der Präsident des Steuerungs-Ausschusses sprach sich zudem dafür aus, dass die Banken ihre Stimmrechte am kommenden 6. Dezember bei der Wahl des Verwaltungsrates einsetzen dürfen. Er nahm damit zu dem Passus in der Grundsatzvereinbarung zur Refinanzierung der neuen Crossair Stellung, wonach CSG und UBS «keine unternehmerische Kontrolle über die Crossair ausüben und ihre Stimmrechte an der GV nur zum Zwecke einsetzen dürfen, um die Kapitalerhöhung zu beschliessen.»

Dies löste Spekulationen aus, wonach die 30 Prozent Publikumsaktionäre den neuen Verwaltungsrats wählen und Suter doch noch durchdrücken könnten. «Die Sache wird kaum so heiss gegessen, wie sie heute präsentiert wird», sagte Gut. Bedeckt hielt sich in dieser Frage vorerst die UBS. Gut sagte, UBS-Präsident Marcel Ospel habe die erste Liste der Verwaltungsräte redigiert.

Diskussion um Sozialplan

Der Sozialplan für die Swissair-Angestellten soll aus dem Kapital der «Neuen Crossair» finanziert werden, fordert Swissair-Verwaltungsrat Bénédict Hentsch. Das Parlament solle dies an der ausserordentlichen Session beschliessen.

Die «Neue Crossair» geht von einer Eigenkapitalquoate von 35 Prozent aus. «Würden die Kosten für den Sozialplan übernommen, käme man auf 32 Prozent, das wäre doch auch noch genug», sagte Hentsch in einem Interview mit der «SonntagsZeitung». Vor den Anschlägen in den USA habe die Eigenkapitalquote der Branche im Schnitt bei 26 Prozent gelegen.

Vom Vorschlag, die Mitglieder des alten Swissair-Verwaltungsrats zur Kasse zu bitten, hält Hentsch nichts: «Man kann niemanden für eine falsche Strategie verantwortlich machen, sonst gäbe es sehr schnell keine Unternehmer mehr.» Er selber will nichts zum Sozialplan beisteuern.

Der frühere Teilhaber der Genfer Privatbank Darier Hentsch & Cie beziffert die Sozialkosten auf 150 Mio. Franken. Davon seien 70 Mio. Franken für die bereits gekündigten Arbeitnehmer. Die Hälfte davon wäre für Lohnfortzahlungen während der Kündigungsfrist, der Rest für einen Sozialplan, um zum Beispiel Früh-Pensionierungen zu finanzieren.

Weitere 55 Mio. Franken seien für die Rentenansprüche jener Arbeitnehmer, die sich 1996 frühpensionieren liessen und jetzt die Renten nicht mehr erhalten. Mit den übrigen 25 Mio. Franken könnte ein Fonds für Härtefälle gespeist werden.

Als Lehre aus dem Swissair-Debakel fordert Hentsch Änderungen im Konkursrecht. In den USA sei ein Nachlassverfahren (Chapter 11) «eine echte Chance zur Gesundung der Firma. Das Schweizer Nachlassverfahren hingegen ist nichts anderes als die Vorbereitung der Liquidation.»

swissinfo und Agenturen

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