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SBB-Personal erhält Gesamtarbeitsvertrag und 39-Stundenwoche

Das SBB-Personal erhält einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Ein modernes Anstellungsrecht ersetzt am 1. Januar 2001 das Beamtengesetz. Eckpfeiler sind Kündigungsstopp, 39-Stunden-Woche, ein Lohnsystem mit Leistungsanteil und ein Ausbau der Mitwirkung.

Das SBB-Personal erhält einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Ein modernes Anstellungsrecht ersetzt am 1. Januar 2001 das Beamtengesetz. Eckpfeiler sind Kündigungsstopp, 39-Stunden-Woche, ein Lohnsystem mit Leistungsanteil und ein Ausbau der Mitwirkung.

Die Verhandlungsdelegationen der SBB und der Gewerkschaften hatten sich in der Nacht auf Mittwoch auf den GAV geeinigt. Am Donnerstag (02.03.) wurde er in Bern den Medien vorgestellt. Der Vertrag muss noch vom SBB-Verwaltungsrat und in den Urabstimmungen der Personalverbände genehmigt werden. Er soll drei Jahre gelten.

Damit verabschieden sich die SBB von der über 70-jährigen Geschichte des Beamtengesetzes. «Wir erhalten ein offenes und modernes Anstellungsrecht», erklärte SBB-Generaldirektor Benedikt Weibel. Die Grundsätze des Contrat social von 1993 werden vom GAV übernommen. Der Begriff als solcher hat jedoch ausgedient.

Weniger Stellen ohne Kündigungen

In der Frage der Arbeitsplatzsicherheit konnte nach langem Ringen eine gemeinsame Lösung getroffen werden. Die SBB sprechen keine Kündigungen aus wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen aus. Mitarbeitende, die aufgrund von Umstrukturierungen ihre Stelle verlieren, werden betriebsintern geschult und für neue Aufgaben bei den SBB oder ausserhalb qualifiziert.

Die Personalverbände verpflichten sich im Gegenzug, den weiteren Veränderungsprozess bei den SBB konstruktiv mitzutragen. Der – vom GAV nicht erfasste – Mittelfristplan der SBB sieht für 2003 einen Personalbestand von 26’125 vor; zur Zeit sind es rund 28’500. Der Personalabbau soll auf natürlichen Abgängen beruhen.

Lohnsystem mit Leistungskomponente

Das zukünftige Lohnsystem der SBB berücksichtigt auch die individuelle Leistung. Für über 90 Prozent des Personals beträgt der Leistungsanteil maximal acht Prozent. Für mittlere und höhere Kader gelten Sätze bis maximal 23 Prozent. Der durchschnittliche Lohn pro Mitarbeiter und Mitarbeiterin soll gemäss der vereinbarten Lösung leicht steigen. Die Zulagen für Nacht- und Sonntagsarbeit sowie unregelmässige Arbeit wurden in den GAV übernommen.

39-Stunden-Woche ab 1. Juni 2000

Im April 1999 hatten sich die Sozialpartner darauf geeinigt, die Arbeitszeit per 1.Juni 2000 von 41 auf 39 Stunden zu verkürzen. Am gleichen Datum lösen über 20 neue flexible Arbeitszeitszeitmodelle die bisherigen drei Modelle ab. Der GAV setzt den Rahmen, in dem die einzelnen Geschäftsbereiche ihre Arbeitszeitmodelle umsetzen.

Für einen Ausbau der betrieblichen Mitwirkung des Personals werden neu vier Personalkommissionen gebildet. Ihr Aufgabenkatalog umfasst besonders die Bereiche Arbeitszeit, Gleichstellungspolitik, Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Berufsbilder-Entwicklung.

GAV auch für Cargo-Personal

Weitgehend ausgehandelt ist auch der gleichwertige GAV für die rund 3’700 Mitarbeiter, die per 1. Januar 2001 im Zusammenhang mit dem Joint Venture FS-SBB im Güterverkehr in die Tochtergesellschaft SBB Cargo AG überführt werden.

Die Genehmigung durch den SBB-Verwaltungsrat ist für April geplant. Im Mai/Juni finden die Urabstimmungen der Personalverbände statt. Ende Juni sollen die Verträge unterzeichnet werden und am 1.1.2001 in Kraft treten.

swissinfo und Agenturen

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