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Schweizer Nationalbank kann 1300 Tonnen Gold verkaufen

Das Gesetz über die Währung und die Zahlungsmittel ist bereinigt und der Weg zum Verkauf von 1300 Tonnen Gold der Nationalbank vom nächsten Frühjahr an frei. Der Nationalrat bereinigte am Dienstag (14.12.) die Differenzen zum Ständerat.

Das Gesetz über die Währung und die Zahlungsmittel ist bereinigt und der Weg zum Verkauf von 1.300 Tonnen Gold der Nationalbank vom nächsten Frühjahr an frei. Der Nationalrat folgte am Dienstag (14.12.) bei der Bereinigung der Differenzen dem Ständerat.

Damit kann einerseits die Münzstätte «Swissmint» ohne Gesetzesänderung privatisiert werden, falls Bundesrat und Parlament dies als wünschbar erachten. Andererseits ist die Herstellung und Einfuhr von münzähnlichen Gegenständen nicht mehr bewilligungspflichtig wie bis anhin. Neu müssen die einschlägigen Firmen in eigener Verantwortung diese münzähnlichen Gegenstände so gestalten, dass sie nicht mit Umlaufmünzen verwechselt werden können. Das bisherige Konzept hat sich gemäss Finanzminister Kaspar Villiger nicht bewährt.

Das neue Gesetz regelt technische Aspekte der gesetzlichen Zahlungsmittel auf Grundlage des Artikels 99 «Geld- und Währungspolitik» der neuen Bundesverfassung. Es ersetzt das Münzgesetz und regelt Teile des bestehenden Nationalbankgesetzes neu. Sämtliche Bestimmungen über Golddeckung des Frankens werden aufgehoben.

SRI und Agenturen

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