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Schwerverkehrsabgabe und 40-Tönner ab Januar 2001

Bald auch schwergewichtige LKW auf Schweizer Autobahnen. Keystone

Ab 1. Januar 2001 gehören 40-Tönner vermehrt zum Strassenbild. Auf diesen Zeitpunkt hat der Bundesrat die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in Kraft gesetzt und die mit der EU vereinbarten Kontingente für die schweren Lastwagen freigegeben.

«Die Würfel sind gefallen», sagte Verkehrsminister Moritz Leuenberger am Mittwoch (01.11.) vor den Medien im Bundeshaus. Der Beschluss der Landesregierung bedeutet, dass die LSVA nicht erst mit dem verzögerten Inkrafttreten der bilateralen Verträge eingeführt wird, wie dies die Schweizer Camionneure verlangten.

Auftrag und Akzeptanz

Laut Leuenberger entspricht das termingerechte Inkraftsetzen der LSVA auf den 1. Januar 2001 einem klaren innenpolitischen Auftrag. Dieser Auftrag heisse, den Güterschwerverkehr auf die Schiene zu verlagern und die Mittel für die Neat zu beschaffen. Längerfristig werden von der LSVA 1,5 Mrd. Franken im Jahr erwartet.

Die gleichzeitige Freigabe der 40-Tonnen-Kontingente verschaffe der LSVA auch aussenpolitisch Akzeptanz, sagte Leuenberger. Die EU habe sich auf den Standpunkt gestellt, dass die Abgabe und die im Landverkehrsabkommen festgelegten Kontingente ein Paket bildeten. Rechtlich wäre es nach Ansicht der Schweiz möglich gewesen, die LSVA auch allein einzuführen.

600’000 Kontingente für 2001 und 2002

Anfang 2001 wird die LKW-Gewichtslimite von 28 auf 34 Tonnen erhöht. Die 40-Tonnen-Limite kommt erst 2005. Entsprechend dem Landverkehrsabkommen stehen der EU und der Schweiz aber schon 2001/02 je 300’000 und 2003/04 je 400’000 Kontingente für 40-Tönner-Fahrten zur Verfügung. Für Leer- und Leichtfahrten erhalten die EU jährlich 220’000 und die Schweiz 22’000 Kontingente.

Von den 300’000 Kontingenten der Schweizer Transporteure sind 150’000 in der Kompetenz des Bundes für den Transit- und für den Import/Export-Verkehr reserviert. Die anderen 150’000 dienen dem Binnenverkehr und werden von den Kantonen auf die Camionneure verteilt.

Drei Kontingente pro Tageskarte

Im Binnenverkehr lassen sich die Kontingente nur schwer überwachen, weil ein Transporteur eine Strecke mehrmals täglich fahren kann. Abgegeben werden deshalb Tageskarten, für die jeweils drei Kontingente angerechnet werden. Wer mehr als drei Fahrten unternimmt, kommt entsprechend gut weg, wer weniger als drei Fahrten unternimmt, entsprechend schlecht.

Die LSVA auf den 40-Tönnern wird in zwei Stufen erhoben. Für die ersten 34 Tonnen gilt die leistungsabhängige normale Abgabe von 1,6 Rappen pro Tonne und Kilometer. Für die Differenz bis zu 40 Tonnen wird pro Bewilligung bzw. Tageskarte eine pauschale Zusatzabgabe kassiert. Sie beträgt 2001/02 noch 25 Franken, 2003/04 dann 55 Franken.

Der Ärger mit den Geräten

Alle Beteiligten müssten nun die Umsetzung der LSVA mittragen, sagte Leuenberger. Er rechne zwar nicht damit, dass am 1. Januar 2001 bereits alles im Detail funktionieren werde. Die vom Gewerbe angeführten Schwierigkeiten bei den LSVA-Erfassungsgeräten rechtfertigten indessen keine Verschiebung des Termins.

Laut Vizedirektor Hugo Geiger von der Oberzolldirektion dürfte bereits mehr als die Hälfte der 55’000 Fahrzeuge mit dem Gerät ausgerüstet sein. Jene Camionneure, die nicht fristgerecht bis Ende Januar so weit sind, können einen Aufschub um einen bis zwei Monate beantragen. Sie werden ihre Fahrleistungen vorerst auf einem Formular festhalten.

swissinfo und Agenturen

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