SRG: Verbotene Werbung für Alinghi-Sponsor UBS
Die SRG hat in ihren Alinghi-Spezialsendungen von 2007 unzulässige Werbung für den Sponsor UBS betrieben und muss deshalb 211'000 Franken der erzielten Einnahmen abgeben. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Entscheid des Bakom bestätigt.
Die Schweizer Grossbank UBS hatte beim America’s Cup von 2007 in Valencia sowohl das siegreiche Schweizer Team Alinghi als auch drei Spezialsendungen des Schweizer Fernsehens (SF) gesponsert. Dieses gehört wie swissinfo zur Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR idée suisse).
Beim Hinweis auf die UBS als Sponsor wurde ein Wendemanöver des Bootes gezeigt, auf dessen Rumpf auffällig das UBS-Logo prangte. Gleichzeitig wurde der Text einspielt «Alinghi in Valencia – mit UBS». Unmittelbar danach wurde zudem grossflächig das UBS-Logo eingeblendet.
Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) wertete dies als unzulässige Werbeaussage zu Gunsten der UBS und verfügte die Einziehung der entsprechenden Einnahmen von 211’000 Franken.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der SRG nun abgewiesen und den Entscheid des Bakom bestätigt. Die Richter in Bern teilen die Ansicht des Bakom, die SRG habe nicht primär auf das UBS-Sponsoring der SRG-Sendungen hingewiesen, sondern in erster Linie auf das finanzielle Engagement der Bank bei Alinghi.
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