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Tiermehlspuren im Speisemehl

Trotz Spuren von Tiermehl in Speisemehl herrscht kein Grund zur Panik. Keystone

Nach dem Auftauchen von Tierknochen-Rückständen in Speisemehl aus einer Mühle in Schöftland will das Bundesamt für Veterinärwesen weitere Betriebe unter die Lupe nehmen.

Es würden diejenigen Betriebe und Örtlichkeiten unter die Lupe genommen, wo Resultate erwartet werden können, sagte der Chef des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET) Ulrich Kihm in einem Interview mit der «SonntagsZeitung». Dies seien vor allem Mühlen, die gleichzeitig auch Tierfutter herstellten.

Es sei durchaus möglich, dass seit Jahren Brot aus verunreinigtem Weizen hergestellt wurde, so Kihm. Man sei immer davon ausgegangen, dass die Produktions- und Verteilkanäle für Futter- und Lebensmittel sauber getrennt sind. Jetzt sei man sich nicht mehr sicher. Das Ausmass kenne niemand.

Es sei «sehr hart» gewesen, dass eine als vorbildlich geltende Mühle an den Pranger gestellt werden musste, räumt Kihm ein. Bei BSE müsse aber informiert werden, auch wenn nicht alle Ursachen bekannt seien.

Verbrauch aus Pflichtlager stoppen

Der Schweizerische Getreideproduzenten-Verband (SGPV) forderte am Samstag, dass die Pflichtlager des Bundes blockiert und untersucht werden. Pflichtlager würden vor allem aus Importweizen gebildet, schrieb der SGPV in einem Communiqué. Der Verbrauch aus Pflichtlagern müsse gestoppt werden, bis die Analysen des BVET abgeschlossen sind.

Sollte sich die Anschuldigung der Schöftler Intermill AG bestätigen, müsse der Bund alle verunreinigte Ware vom Markt nehmen und alle nötigen Massnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Konsumenten zu gewährleisten.

Die vom BVET nach der BSE-Krise eingesetzte Sondereinheit hatte am Mittwoch bekannt gegeben, dass erstmals ein Körnchen Knochenmehl im Speisemehl gefunden worden sei. Zuvor waren in der Futterkleie aus der Intermill AG Knochen-Bestandteile entdeckt worden.

Das BVET beurteilte das Ansteckungsrisiko als statistisch extrem klein. Und auch beim für den Lebensmittelbereich zuständige Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) sprach man von einem Einzelfall. Eine Warnung an die Bevölkerung sei nicht angezeigt.

swissinfo und Agenturen

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