Volcker-Komitee empfiehlt Veröffentlichung weiterer Namensliste
Die Schweizer Banken sollen weitere 25'187 Namen von Kontoinhabern veröffentlichen, bei denen ein wahrscheinlicher Zusammengang mit Nazi-Opfern besteht. Dies empfiehlt das Volcker-Komitee in seinem am Montag (6.12.) veröffentlichten Schlussbericht.
Die Schweizer Banken sollen weitere 25’187 Namen von Kontoinhabern veröffentlichen, bei denen ein wahrscheinlicher Zusammengang mit Nazi-Opfern besteht. Dies empfiehlt das Volcker-Komitee (Bild Paul Volcker) in seinem am Montag (6.12.) veröffentlichten Schlussbericht.
Es kritisiert vor allem das frühere Verhalten der Banken. Die weltweit einmalige Durchleuchtung der Schweizer Banken über ihren Umgang mit Vermögenswerten aus der Nazizeit kam zu keinen eindeutigen Schlüssen über die Höhe der noch bei den Banken liegenden Geldern, die Opfern zuzurechnen sind. Der schweizerisch-jüdischen Ausschuss hält aber fest, dass ein Teil der von den Schweizer Grossbanken in den USA vereinbarten Vergleichszahlung von 1,25 Milliarden Dollar ausreichen wird, um die Ansprüche von Opfern auf die vom Komitee ermittelten Konten erfüllen zu können.
In seiner mehr als dreijährigen Arbeit ermittelte das Komitee 53’886 Konten ‚mit wahrscheinlichem oder möglichem Zusammenhang zu Opfern‘. Im Falle von 25’187 Konten wird die Veröffentlichung der Namen empfohlen, um Opfern oder deren Erben zu ermöglichen, ihre Ansprüche geltend zu machen. Und zwar handle es sich um jene Kontoinhaber, bei denen eine hohe Wahrscheinlichkeit eines Zusammenhangs zu einem Opfer bestehe und über die das Komitee die meisten Informationen habe sammeln können. Die Erledigung der Ansprüche soll vom bereits bestehenden internationalen Schiedsgericht geregelt werden. Diese einvernehmlichen Empfehlungen, über die vor allem im Falle des Umfangs der dritten Namensliste lange gerungen wurde, richten sich an die Eidgenössische Bankenkommission (EBK). Der EBK wird zudem empfohlen, umgehend dafür zu sorgen, dass die verstreuten Datenbanken in einem zentralen Archiv zusammengefasst werden. Die EBK sicherte gleichentags zu, im ersten Quartal nächsten Jahres über die Empfehlungen zu entscheiden.
Die Zahl der vom Volcker-Komitee ermittelten Konten entspricht fast dem Zehnfachen jener Zahl, die die Banken bei ihrer eigenen Suche gefunden hatten. Die Banken hatten 1997 in zwei Schritten die Namen von 5’570 ausländischen Kontoinhabern von nachrichtenlosen Vermögenswerten veröffentlicht und eine kostenloses Anspruchverfahren eingeleitet. Die grosse Differenz ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass das Volcker-Komitee auch über 30’000 geschlossene Konten in seine Ermittlungen miteinbezog.
Kritik, aber auch Anerkennung für die Banken
In der Bewertung des Verhaltens der Banken hält das Komitee fest, die Bestandesaufnahme habe deutlich gezeigt, dass der Umgang mit den Vermögenswerten aus der Nazizeit aus heutiger Sicht ‚allzu oft mit einem groben Ignorieren der besonderen Situation des Holocaust und teilweise mit vorsätzlicher Täuschung und ungerechten Ergebnissen verbunden war‘. Es gebe aber überzeugende Beweise dafür, dass diese Verhaltensweisen sich heute geändert hätten. Das Volcker-Komitee unterstützt in diesem Zusammenhang auch die Bemühungen der Schweiz, den Umgang mit nachrichtenlosen Vermögenswerten gesetzlich zu regeln.
Keine Anhaltspunkte fand das Komitee, die auf eine systematische Zerstörung von Kontounterlagen von Opfern, organisierte Diskriminierung der Opfer oder auf konzertierte Versuche der unrechtmässigen Verwendung der zur Diskussion stehenden Vermögenswerte hindeuten. Allerdings hätten sich Anzeichen für fragwürdige und unlautere Vorgehensweisen einzelner Banken bestätigt. Zudem stellte das Komitee einen generellen Mangel an Sorgfalt und sogar aktiven Widerstand bei früheren privaten und offiziellen Umfragen nach nachrichtenlosen Vermögenswerten fest. In zwei namhaften Fällen habe die Schweizerische Bankiervereinigung offenbar selbst knappe und somit unvollständige und irreführende Antworten empfohlen, was das Komitee als besonders bedenklich einstuft. Weiter geht aus dem Bericht hervor, dass die Genfer Kantonalbank die Revisionsarbeiten über die Pilotuntersuchung hinaus verweigerte.
Bankenkommission: Grundsätzliche positives Zeugnis
Das Volcker-Komitee hat gemäss der Eidgenössischen Bankenkommission EBK den Schweizer Banken im Zusammenhang mit nachrichtenlosen Vermögen von Holocaust-Opfern grundsätzlich ein positives Zeugnis ausgestellt. Es seien weder Veruntreuungen solcher Werte noch systematische Aktenvernichtungen gefunden worden, schrieb die Aufsichtsbehörde.
Die EBK hob in einer Stellungnahme vom Montag in Zürich hervor, die zeitweise mehreren hundert Revisoren hätten in ihrer zweijährigen Tätigkeit keine Ungleichbehandlung von Holocaust-Opfern durch Schweizer Banken und keine gezielte Diskriminierung solcher Vermögenswerte festgestellt, ebenso wenig Veruntreuungen von Vermögen von Holocaust-Opfern.Den gesetzlichen Vorschriften zur Aufbewahrung von Akten seien die Banken nachgekommen, teils über die gesetzlichen Fristen hinaus. Eine systematische Aktenvernichtung zur Vereitelung von Ansprüchen auf Vermögen von Holocaust-Opfern oder zur Verschleierung von früherem Verhalten habe nicht festgestellt werden können.
Laut EBK beruht es einzig auf besonderen Umständen, nicht aber auf Nachweisen, dass das Komitee knapp 54‘000 Konten einen ‚wahrscheinlichen oder möglichen Zusammenhang mit Opfern des Nationalsozialismus‘ zuschreibt. Auch gemäss dem Komitee gebe es keine schlüssigen Beweise dafür, dass die Konteninhaber tatsächlich Holocaust-Opfer seien. Nur bei 1‘200 Konten gebe es Hinweise, dass sie tatsächlich Holocaust-Opfer gehörten. Laut EBK gibt es auch keine Hinweise, dass die Konten den Holocaust-Opfern vorsätzlich oder anderweitig vorenthalten wurden. Dies gelte auch für rund 25‘000 Konten, die das Volcker-Komitee der EBK zur Publikation empfehle.
Ferner fehlt gemäss der EBK-Stellungnahme auch der Nachweis, dass von Unbekannten geschlossene Konten an Unberechtigte ausbezahlt wurden. Alle Angaben des Volcker-Komitees zu den möglichen heutigen Werten der gefundenen Konten beruhten im wesentlichen ebenfalls auf Annahmen und Hochrechnungen.
Die EBK bedauert in ihrer Stellungnahme die wenigen Einzelfälle, in denen sich die Banken laut dem vom früheren amerikanischen Notenbank-Chef Paul A. Volcker präsidierten Komitee nicht korrekt verhielten; bestimmte Institute wurden nicht namentlich genannt. Die EBK teilt die Ansicht des Komitees, dass diese Probleme teils auf die ungenügende gesetzliche Regelung der Behandlung nachrichtenloser Vermögen und auf das Fehlverhalten von Einzelpersonen zurückzuführen seien. Die EBK bekräftigte, sie werde sich für ein Bundesgesetz über nachrichtenlose Vermögen einsetzen. Überdies begrüsste die Aufsichtsbehörde die neuen Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung über nachrichtenlose Konten, Depots und Schrankfächer, welche nächstes Jahr in Kraft treten sollen.
Über die Empfehlungen des Volcker-Komitees zur Archivierung von Unterlagen, zur weiteren Veröffentlichung von Vermögenswerten und zur Behandlung von Ansprüchen will die EBK im ersten Quartal 2000 entscheiden. Die EBK ist allein zuständig für den Entscheid über weitere Veröffentlichungen von Konten.
Wie die EBK weiter mitteilte, verursachte die weltweit einmalige Untersuchung bei Banken über Vermögenswerte von Holocaust-Opfernaus der Zeit des Zweiten Weltkriegs Kosten von 800 Millionen Franken. Diese werden fast vollumfänglich von den Schweizer Banken bezahlt; darüber hinaus haben sich die Grossbanken UBS und Credit Suisse Group zur separaten Zahlung von 1,25 Milliarden Dollar verpflichtet. Zur Frage der Verhältnismässigkeit der Kosten schrieb die EBK, der sehr grosse Aufwand sei die Voraussetzung dafür, dass das Volcker-Komitee seine Aufgabe überhaupt habe wahrnehmen können. Mit den Untersuchungen sei eine Pionierleistung erbracht worden, die auch in der übergeordneten Gesamtbetrachtung Respekt verdiene.
SRI und Agenturen
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch