Wenn Schweizer im Ausland krank werden…
Die Bilateralen Verträge über den Freien Personenverkehr haben den sozialen Schutz der in EU-Ländern lebenden Schweizer Rentnerinnen und Rentnern verbessert.
Die in der EU arbeitenden Schweizer bezahlen nur dann Sozialabgaben an ihr Gastland, wenn sie kein provisorisches Aufenthaltsrecht besitzen.
In der Europäischen Union gilt folgendes Prinzip: Jede Bürgerin/jeder Bürger bezahlt Sozialabgaben, Krankenkassenprämien sowie Steuern in dem Land, in dem er/sie wohnt. Diesem Prinzip sind auch die in der EU-Zone wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer mit festem Aufenthaltsrecht unterstellt.
Die Regelung gilt seit dem 1. Juni, dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge und deren Umsetzung in Schweizerisches Recht.
Für Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die in einem EU-Land fest angestellt sind, ist die Situation somit klar. Handelt es sich um eine Person mit provisorischer Aufenthaltsbewilligung, muss sie sich in der Schweiz versichern.
Vorteile für Pensionierte
«Die hauptsächlichsten Veränderungen betreffen die Bezüger und Bezügerinnen einer AHV-Rente, die ihren Lebensabend zum Beispiel unter der spanischen Sonne verbringen wollen», erklärt Elisabeth Nassar, Direktorin des Solidaritätsfonds der Auslandschweizer (Soliswiss).
Bis anhin waren die EU-Länder nicht verpflichtet, diese Personengruppe zu versichern, Diese stellte für die Versicherungen zudem eine Gruppe mit hohem Risiko dar. Auch Hausmänner und -frauen sowie Arbeitslose hatten kein Anrecht auf eine Grundversicherung.
Seit dem 1. Juni müssen alle im EU-Ausland wohnenden Schweizerinnen und Schweizer gegen Krankheit versichert sein. Damit gelten auch die Regeln des Landes, in dem man sich aufhält. Die Kosten eines Arztbesuches werden zum Beispiel von den Versicherungen nach den örtlichen Ansätzen verrechnet. Die Deckung ist meist weniger generös als in der Schweiz.
Es empfiehlt sich daher, genaue Erkundigungen einzuziehen, bevor man sich in einem EU-Land niederlässt. Gewisse Regelungen sind von Land zu Land verschieden. Lebt ein Auslandschweizer in Deutschland, so kann er sich mit einer deutschen oder schweizerischen Versicherung absichern. Beabsichtigt man jedoch an der Côte d’Azur zu leben, ist der Abschluss einer Versicherung in der Schweiz obligatorisch.
Und in Nicht-EU-Ländern?
Auslandschweizer, die in einem Nicht-EU-Land wohnen, benutzen gerne das Versicherungssystem des Solidaritätsfonds für Auslandschweizer.
«Wir haben viele Anfragen von Schweizern die in den USA, aber auch in Brasilien und anderen Ländern leben», erklärt Elisabeth Nassar. «Unsere Versicherung ist günstiger und offeriert einen besseren und umfangreicheren Schutz», führt die Soliswiss-Direktorin weiter aus.
Barbara Speziali, Brüssel
(Übersetzung: Etienne Strebel)
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