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Wettbewerbskommission: Griffigeres Kartellgesetz ist nötig

Die Preise für Güter und Dienstleistungen sind in der Schweiz nach Ansicht der Wettbewerbskommission (Weko) zu hoch. Weko-Präsident Roland von Büren (Bild) fordert unter anderem ein griffigeres Kartellgesetz und Änderungen im Patentrecht.

Die Preise für Güter und Dienstleistungen sind in der Schweiz nach Ansicht der Wettbewerbskommission (Weko) zu hoch. Im Kampf für mehr Wettbewerb fordert die Weko unter anderem ein griffigeres Kartellgesetz und Änderungen im Patentrecht.

Ein Grund für die «massiv überhöhten Preise» in der Schweiz seien neben der grossen Kaufkraft die verhältnismässig vielen Wettbewerbsbeschränkungen, sagte Weko-Präsident Roland von Büren (Bild) am Dienstag (08.02.) vor den Medien.

Image als «Kartellparadies» muss beseitigt werden

Die Schweiz soll das bestehende Image als «Kartellparadies» endgültig abstreifen, fordert die Weko in ihrem Jahresbericht. Bereits 1999 seien die Wettbewerbshüter verstärkt gegen Preis-, Mengen- oder Gebietsabreden zwischen direkten Konkurrenten – gegen so genannte «harte Kartelle» – vorgegangen. Das soll gemäss von Büren auch im Jahr 2000 nicht anders werden.

Ohne die Möglichkeit für direkte Sanktionen fehle dem Kartellgesetz (KG) allerdings die Triebfeder, um dieses durchzusetzen, sagte der Weko-Präsident. Die Aufdeckung des Vitaminkartells in den USA habe dies deutlich gezeigt. Roche konnte in den USA zu einer Busse verpflichtet werden. In der Schweiz wäre das erst im zweiten Anlauf möglich.

Erst nachdem ein Kartell von der Weko verboten worden ist, können den Kartellmitgliedern bei einem Verstoss gegen das KG Bussen von bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes in der Schweiz auferlegt werden.

Einheitliche Rahmenbedingungen

Der Bundesrat hat die Revision des Kartellgesetzes KG zur Einführung direkter Sanktionen bereits in die Wege geleitet. Gesetzesänderungen drängen sich gemäss Weko aber auch in anderen Bereichen auf.

So will die Kommission kantonale Marktzugangsbeschränkungen auf Bundesebene abschaffen, um die Marktbedingungen im Rahmen des Binnenmarktgesetzes zu vereinheitlichen. Zudem soll das Patentrecht geändert werden, um Parallelimporte zu ermöglichen und um damit die Konkurrenz aus dem Ausland nicht auszusperren, wie von Büren sagte.

Neben den gesetzlichen Mängeln kritisiert die Weko die lange Verfahrensdauer vor der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen (Reko). Zur Zeit bestehe ein zu grosser Anreiz für Unternehmen, Beschwerdeverfahren einzuleiten, um die Wirkung eines Weko- Entscheides hinauszuzögern, heisst es im Jahresbericht.

Gesteigerte Effizienz

Die Weko habe 1999 die Effizienz gesteigert, sagte von Büren. Mit dem gleichen Personal seien mehr Untersuchungen geführt und abgeschlossen worden. Zudem habe die Weko die Treffsicherheit erhöht: Weniger Vorabklärungen führten zu mehr Untersuchungen.

Im Vergleich zum Vorjahr hat die Weko die Zahl der Untersuchungen um neun auf 23 erhöht. Zudem zählte die Kommission 39 (Vorjahr: 40) Vorabklärungen.

Von den 20 abgeschlossenen Abklärungen hat die Hälfte zur Eröffnung einer Untersuchung geführt, 1998 waren es nur drei. Von 33 (Vorjahr: 26) gemeldeten Unternehmenszusammenschlüssen führten 31 zu keinen Einwänden.

SRI und Agenturen

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