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Finma durfte USA Bankdaten nicht liefern

Die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) im Februar 2009 verfügte Herausgabe der Kontendaten von 300 amerikanischen UBS-Kunden an die US-Finanzbehörde war laut dem Bundesverwaltungsgericht rechtswidrig.

Die Finma hatte laut dem Gericht weder eine Gesetzesgrundlage noch eine Notrechtskompetenz, um die UBS anzuweisen, ihr die Kontendaten von rund 300 amerikanischen Kunden auszuhändigen. Die erhaltenen Daten leitete die Finma direkt an die US-Behörden weiter. Mit ihrem Überraschungscoup hebelte die Finma das in gleicher Sache laufende Amtshilfeverfahren aus.

Die Finma rechtfertigte ihr Vorgehen damit, dass die USA bei einer Zurückhaltung der Daten mit einem Strafverfahren gegen die UBS gedroht hätten. In diesem Fall hätte der UBS Insolvenz gedroht. Das sei im Interesse der Schweiz zu verhindern gewesen.

Mehrere betroffene US-Kunden wandten sich darauf ans Bundesverwaltungsgericht. In einem Pilotverfahren haben die Richter in Bern die erste Beschwerde nun gutgeheissen.

Für die Richter hatte das Vorgehen der Finma keine Grundlage im Bankengesetz. Auch auf Notstandsrecht könne sich die Finma nicht berufen. Dazu sei neben dem Parlament einzig der Bundesrat befugt.

Die Finma will das Urteil nun sorgfältig analysieren und entscheiden, ob sie dagegen Beschwerde beim Bundesgericht erheben wird.

Bundespräsidentin Doris Leuthard hat Finanzminister Hans-Rudolf Merz und Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf den Auftrag gegeben, bis zum kommenden Mittwoch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts einer ersten Analyse unterziehen. Die Regierung wird sich an ihrer ersten Sitzung des Jahres damit beschäftigen.

Die UBS will zum Urteil keinen Kommentar abgeben. Andreas Rüd, Anwalt der Beschwerdeführer, spricht hingegen von einem wichtigen Etappensieg für seine Klienten.

swissinfo.ch und Agenturen

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