
Flughafen Zürich/ZH-Parlament lehnt Gegenvorschlag zu Pistenausbau-Verbot ab
Zürich (awp/sda) – Der Ausbau von Flugrouten über dicht besiedeltem Gebiet soll nach Ansicht des Zürcher Kantonsrates nicht gestoppt werden. Er hat am Montag den Gegenvorschlag zur Initiative für ein Pistenausbau-Verbot zur Ablehnung empfohlen.
Gleichzeitig hat das Parlament Teile des vom «Verein Flugschneise Süd – NEIN» (VFSN) als konstruktives Referendum eingereichten Gegenvorschlages für ungültig erklärt. Dafür war eine Zweidrittelsmehrheit notwendig. Der verbleibende Rest des Gegenvorschlages wurde mit 106 zu 32 Stimmen deutlich bachab geschickt.
Für ungültig erklärte der Rat etwa die Forderung, dass der Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG (FZAG) gewisse Änderungen am Flugregime künftig nur noch mit einer Zustimmung der Staatsvertretung beschliessen kann.
Konkret ging es dabei um Änderungen an der siebenstündigen Nachtflugsperre sowie um Änderungen von Flugrouten über dicht besiedeltem Gebiet. Gemäss einer Mehrheit des Parlaments würden derartige Bestimmungen gegen Bundesrecht verstossen.
Dass vor allem diese «juristischen Feinheiten» zu reden geben würden, wie sich der Präsident der Kommission für Energie, Umwelt und Verkehr (KEVU), Ruedi Menzi (SVP, Rüti) ausdrückte, war vorauszusehen. Schliesslich war es das erste Mal, dass sich der Kantonsrat über die Gültigkeit eines konstruktiven Referendums zu äussern hatte. Dieses ist seit 2006 in der Kantonsverfassung verankert.
Volksrechte «fragwürdig interpretiert»
Ausser den Grünliberalen vermochte sich niemand für den Gegenvorschlag zu erwärmen. Einige Ratsmitlieder sahen die «Einheit der Materie» verletzt, da die Forderungen der Referendumsführer keinen ausreichenden Zusammenhang aufwiesen.
Andere wiederum bezeichneten die Forderungen als «Zwängerei» oder aber schlicht als «undurchführbar». Eine vollständige Ungültigerklärung, so die Befürchtung vieler, würde allerdings zu einer verfahrenen Situation führen. Der VFSN hatte bereits zuvor angekündigt, in einem solchen Fall den Entscheid ans Bundesgericht zu ziehen, wie Präsident Thomas Morf auf Anfrage sagte.
Zunahme des Fluglärms befürchtet
Der VFSN befürchtet, dass ein Pistenausbau-Verbot allein unweigerlich zu einer Verlagerung des Fluglärms in die dicht besiedelten Gebiete südlich des Flughafens führen würde.
Der Gegenvorschlag verlangt deshalb, dass es keine Flugrouten über dicht besiedeltem Gebiet geben darf und Schnellabrollwege den Pistenausbauten gleichgestellt werden.
Diese Vorschläge gehen über die Forderungen der Behördeninitiative «Keine Neu- und Ausbauten von Pisten» hinaus, welcher der Kantonsrat im vergangenen Februar zugestimmt hatte. Weil dagegen das Referendum ergriffen wurde, kommen nun die Initiative sowie der vom Parlament angepasste Gegenvorschlag vors Volk.
Allerdings könnte dies noch längere Zeit dauern: Wie Morf nämlich auf Anfrage sagte, schliesst man nicht aus, auch die teilweise Ungültigerklärung vor Bundesgericht anzufechten.