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Freispruch aufgehoben

Josef Oberholzer (Archivbild Februar 1997). Das Bundesgericht hebt seinen Freispruch wegen Geldwäscherei auf. Keystone Archive

Der bisher grösste Geldwäscherei-Fall der Schweiz um den ehemaligen SBG-Vizedirektor (heute UBS) Josef Oberholzer muss vor Gericht neu aufgerollt werden. Das Bundesgericht hat den Freispruch des Zürcher Obergerichts aufgehoben.

Das Zürcher Obergericht hatte den heute 66-jährigen Oberholzer am 14. Juni 1999 vom Vorwurf der Geldwäscherei wegen Verjährung freigesprochen. Dem ehemaligen Vizedirektor der früheren Schweizerischen Bankgesellschaft (SGB) war vorgeworfen worden, seit Ende der 70-er Jahre Drogengeld der Kolumbianerin Sheila Arana de Nasser gewaschen zu haben.

Oberholzer hatte 1978 für das Ehepaar Nasser zwei Bankkonten eröffnet. Auf diese Konten flossen bis 1980 rund 50 Mio. US-Dollar, die laut Anklage aus dem Drogenhandel stammten. Dank geschickter Anlagebewirtschaftung häufte sich bis 1990 eine Summe von 150 Mio. Dollar an.

Nicht verjährt

Oberholzer erhielt für die Jahre 1981 bis 1992 vom Ehepaar Nasser persönliche Zuwendungen von über einer Million Dollar. Dieses Geld soll er am Fiskus vorbei auf ein Konto seiner Ehefrau überwiesen haben.

Seit August 1990 ist Geldwäscherei in der Schweiz ausdrücklich verboten. In erster Instanz hatte das Bezirksgericht Zürich Oberholzer im März 1997 vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen.

Auf Beschwerde der Zürcher Staatsanwaltschaft hin hat das oberste Schweizer Gericht, das Bundesgericht, den Entscheid des Zürcher Obergerichts aufgehoben. Anders als das Obergericht geht das Bundesgericht gemäss dem am Samstag (09.12.) veröffentlichten Urteil davon aus, dass der Drogenhandel noch nicht verjährt ist, weder nach schweizerischem Recht und schon gar nicht nach dem US-Recht, wo der Drogenhandel stattgefunden hatte.

swissinfo und Agenturen


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