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Für Ausland-WK und gegen Waffenmissbrauch

Schwedischer Panzer, Schwedischer Boden, Schweizer Soldaten: Übungen im Ausland werden Pflicht. Keystone

Schweizer Soldaten sollen auch gezwungen werden können, Dienst im Ausland zu leisten. Dies steht im neuen Militärgesetz, das der Bundesrat verabschiedet hat.

Nach den Dramen mit Armeewaffen will die Regierung zudem Grundlagen schaffen, um solchen Delikten vorzubeugen. Dabei geht es vor allem um die Beschaffung von Daten, zum Beispiel Polizeiberichten.

Für Milizsoldaten sieht das neue Militärgesetz eine Ausbildung im Ausland vor, dies aber nur in Ausnahmefällen.

Für militärisches Personal und – mit Einschränkungen – auch für Durchdiener und ziviles Personal der Gruppe Verteidigung, soll es eine Pflicht für Einsätze im Ausland geben.

Der Bundesrat hat am Freitag die entsprechende Botschaft zur Änderung der Militärgesetzgebung ans Parlament verabschiedet. Damit werde nicht die Armee reorganisiert, sondern die Gesetzgebung an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst, sagte Verteidigungsminister Samuel Schmid.

Dabei gehe unter anderem um Fragen des Datenschutzes, die Verhinderung des Missbrauchs der Armeewaffe und die Zuständigkeiten bei Friedenseinsätzen.

Nur im Ausnahmefall

Aufgrund der Vernehmlassung hat die Schweizer Regierung aber in beiden Fällen ihren Entwurf angepasst. Die Ausbildungsdienste im Truppenverband sollen nur ausnahmsweise für die Schulung auf ausländischen Übungsplätzen durchgeführt werden. Zudem werden sie an die Bedingung geknüpft, dass das Ausbildungsziel nicht im Inland erreicht werden kann.

Die Ausbildung in Raumsicherung hingegen soll – auch mit Beteiligung von Panzerformationen – weiterhin ausschliesslich in der Schweiz stattfinden.

Auch auf den Vorschlag, für die Ausbildung im Ausland zwei aufeinanderfolgende WK (Wiederholungskurse) zusammenzuhängen, verzichtet der Bundesrat jetzt, weil dies nicht akzeptiert wurde.

Auslandeinsätze für die Profis

Die Verpflichtung der Durchdiener – das sind diejenigen Soldaten, die ihren gesamten Armeedienst am Stück leisten – zu Auslandeinsätzen wurde so modifiziert, dass sie bis nach der Rekrutenschule Entscheidungsfreiheit haben. Danach sollen sie sich aber für oder gegen Auslandeinsätze entscheiden und sich daran halten müssen.

Laut dem Armeeministerium (VBS) sollen zudem die Kompetenzen des Bundesrats bei Einsätzen im Friedensförderungs- und Assistenzdienst “massvoll erhöht” werden. Bei unbewaffneten Friedensförderungseinsätzen bleibt entgegen dem ursprünglichen Entwurf ein UNO- oder OSZE-Mandat vorbehalten.

Die Bewachung von schweizerischen Vertretungen im Ausland hingegen soll grundsätzlich nicht mehr vom Parlament genehmigt werden müssen, nachdem sich die geltende Regelung im Zusammenhang mit einem Einsatz in Teheran 2006 als zu unflexibel erwiesen hatte. Eine Konsultation der Geschäftsprüfungsdelegation soll genügen.

Überwachung rechtlich abgesichert

In einem separaten Gesetz über die militärischen Informationssysteme (MIG) soll der Datenschutz beim Einsatz militärischer Überwachungsinstrumenten wie Drohnen oder mit speziellen Infrarotkameras ausgerüsteten Helikoptern geregelt werden. Darin sind auch Bestimmungen enthalten über die Behandlung von Personendaten, die für zivile Auftraggeber wie Polizeibehörden oder das Grenzwachtkorps anfallen.

Die gesetzliche Regelung solle die letzten Zweifel über die Rechtmässigkeit solcher Einsätze ausräumen, hoffte Schmid. Bei besonderer politischer Tragweite wird eine Genehmigung seines Verteidigungsdepartements verlangt.

Gewalttäter identifizieren

Zudem sollen mit den gesetzlichen Neuerungen auch Grundlagen geschaffen werden für neue Verfahren, die einen Missbrauch der Armeewaffe verhindern sollen. Solche Massnahmen werden derzeit noch im VBS geprüft.

Materiell sei mit dem Gesetzesentwurf noch nichts vorentschieden. Es gehe darum, Gewaltbereitschaft möglichst bei der Aushebung zu erfassen. Die beiden Gesetze sehen vor, dass zweckdienliche Daten wie polizeiliche Berichte oder Strafakten beschafft und in Informationssystemen bearbeitet werden können.

swissinfo und Agenturen

Die Regierung hat grünes Licht gegeben für den Einsatz von bis zu 600 ausländischen Polizisten während der Euro 2008 in der Schweiz. 4500 Einsatztage sollen von deutschen Polizisten in Zürich und Basel, 750 von französischen Polizisten in Genf geleistet werden.

Weiter hat sie einen Rahmenkredit von 800 Mio. Franken für die Wirtschaftszusammenarbeit mit Entwicklungsländern gutgeheissen. Die Zusammenarbeit wird von 12 auf 7 Länder beschränkt: Ägypten, Ghana, Indonesien, Kolumbien, Peru, Südafrika und Vietnam.

Ein neues Lebensmittelgesetz beschränkt die Höchstmenge von Transfettsäuren in Speiseöl auf 2%. Damit führt die Schweiz nach Dänemark die strengste Regelung in Europa ein.

Die Regierung hat ferner Anreize für die Gleichstellung von Mann und Frau in der Arbeitswelt beschlossen. So sollen kleinere und mittelgrosse Firmen Bundesgelder für Gleichstellungs-Massnahmen beantragen können.

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