Heute in der Schweiz
Liebe Schweizerinnen und Schweizer im Ausland
Haben Sie schon einmal ein günstiges Produkt online bestellt, das – gelinde gesagt – nicht Ihren Erwartungen entsprach? Ich könnte mich irren, aber es scheint, als sei der Ärger darüber auch im Parlament bestens bekannt. Zwei Motionen, die sich gegen Billig-Onlineshops richten, fanden beim Gesetzgeber breite Unterstützung.
Ich wünsche Ihnen eine gute Lektüre
Das Parlament hat eine Verschärfung der Regeln für Billig-Onlineshops wie Temu und Shein beschlossen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat den Vorschlag unterstützt, eine Abgabe auf Pakete mit geringem Warenwert einzuführen, die von solchen Anbietern verschickt werden. Damit folgt die Schweiz dem Beispiel der Europäischen Union.
Mit 130 zu 51 Stimmen hat die grosse Kammer am Montag eine entsprechende Motion von Fabio Regazzi (Die Mitte) unterstützt. Darin wird auf den massiven Zustrom kleiner Pakete aus Asien – besonders aus China – hingewiesen, die häufig zu Vorzugstarifen und ohne angemessene Konformitätsprüfungen versandt werden. Viele dieser Pakete werden falsch oder gar nicht deklariert und enthalten häufig gefälschte Ware.
Der Nationalrat und Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV) sieht darin unlauteren Wettbewerb gegenüber Schweizer Unternehmen, die strengeren Anforderungen unterliegen. Regazzi schlägt daher vor, ein verstärktes Kontrollsystem einzuführen, das durch eine «kleine Abgabe» auf jedes Paket finanziert werden soll.
Die Handhabung dieser Sendungen stellt auch für die Europäische Union ein Problem dar. Sie will ab diesem Jahr eine Abgabe auf alle Waren einführen, die in ihr Gebiet gelangen. Bisher haben die Plattformen von der kostenlosen Lieferung für Pakete mit geringem Warenwert profitiert.
Der Nationalrat hat zudem mit 140 zu 47 Stimmen eine weitere Motion angenommen, die Online-Verkaufsplattformen dazu verpflichten soll, Produkte klar zu kennzeichnen, die nicht den Schweizer Normen entsprechen.
Heute hat sich das Parlament mit verschiedenen weiteren Themen befasst: vom Mangel an erschwinglichem Wohnraum über die Folgen der Tragödie von Crans-Montana bis hin zu Steuerabzügen für exportierende Unternehmen und Kaufanreizen für Touristinnen und Touristen.
Angesichts des gravierenden Wohnungsmangels hat der Ständerat, wie zuvor der Nationalrat, die Verlängerung der Bundesbeiträge für den Bau von Wohnungen mit moderaten Mieten beschlossen, wie vom Bundesrat gewünscht.
Der Ständerat hat zudem die finanzielle Beteiligung des Bundes am runden Tisch zur Bewältigung der Folgen des Brandes von Crans-Montana unterstützt. Mit 36 zu 7 Stimmen bewilligte er den vom Bundesrat beantragten Kredit über 20 Millionen Franken.
Der Nationalrat hat – dem Ständerat folgend – ebenfalls zwei Motionen knapp angenommen, die Steuerabzüge für exportierende Unternehmen fordern, um den Schweizer Markt attraktiver zu machen. Dieser Entscheid widerspricht der Meinung der zuständigen Kommissionen beider Kammern sowie der des Bundesrats. Sie waren der Ansicht, dass es angesichts der bereits angespannten Bundesfinanzen und der Tatsache, dass die Schweiz bereits über einen der attraktivsten Wirtschaftsstandorte der Welt verfügt, wenig angebracht sei, jetzt Subventionen zu gewähren.
Schliesslich hat die grosse Kammer beschlossen, den Mindestbetrag der Einkäufe zu senken, der für eine Mehrwertsteuerbefreiung für ausländische Touristinnen und Touristen erforderlich ist – von 300 auf 150 Franken.
Marlene Vögtli aus dem Kanton Solothurn wurde mit der British Empire Medal ausgezeichnet, für ihr jahrzehntelanges Engagement gegenüber Überlebenden und Angehörigen der Opfer des Flugzeugabsturzes in ihrem Dorf Hochwald im Jahr 1973.
Am 10. April 1973 stürzte ein Flugzeug aus Bristol in der Nähe von Hochwald ab, als es sich in einem heftigen Schneesturm dem Flughafen Basel näherte. 108 Menschen kamen dabei ums Leben, 37 überlebten.
Vögtli kehrte etwa ein Jahr nach der Katastrophe und nach einem Auslandaufenthalt in die Heimat zurück. Anlässlich der Gedenkfeier zum ersten Jahrestag der Tragödie kamen viele Britinnen und Briten nach Hochwald, um mit den Menschen zu sprechen, die damals Hilfe geleistet hatten. Die Gemeinde suchte verzweifelt nach einer Person, die Englisch sprach und als Dolmetscher fungieren konnte. Im letzten Moment wandte sie sich an die 27-jährige Frau, die gerade aus Australien zurückgekehrt war.
Seitdem hat Vögtli, die später auch Gemeindeammännin werden sollte, über 50 Jahre lang Gedenkfeiern organisiert, Besuche koordiniert, Briefe und später E-Mails beantwortet und Überlebenden sowie Angehörigen bei ihren Reisen nach Hochwald geholfen. Sie hatten ihre Adresse, kontaktierten sie regelmässig oder besuchten sie persönlich, schreibt die Basler Zeitung. Vögtli war und ist bis heute ein wichtiger Anlaufpunkt für viele Menschen, die noch Jahrzehnte nach dem Unglück in den Kanton Solothurn zurückkehren.
Als die Botschaft des Vereinigten Königreichs sie kontaktierte, um ihr die Auszeichnung bekanntzugeben, die von der britischen Krone verliehen wird, verstand Vögtli zunächst nicht, weshalb. Die Frau betrachtet ihre Rolle als etwas Selbstverständliches. «Die Katastrophe ereignete sich auf dem Gebiet unserer Gemeinde», sagt sie und fügt hinzu: «Es ist normal, für die Menschen da zu sein, wenn sie einen brauchen.»
Ein Bauer aus der Region La Côte im Kanton Waadt wurde verurteilt, weil er sich gegenüber zwei kantonalen Inspektoren, die seinen Betrieb kontrollieren wollten, aggressiv verhalten hatte. Der Bauer zerstörte das Auto eines der beiden, indem er Kuhmist darüber kippte.
Die Ereignisse trugen sich im Juli 2025 zu. Bei einer Kontrolle im Zusammenhang mit Hygiene- und Tierhaltungsproblemen begaben sich die beiden Inspektoren zu dem landwirtschaftlichen Betrieb des Manns. Dieser hatte ein vom Kantonstierarzt verhängtes Verbot nicht eingehalten, seine Milch abzuliefern.
Als die Beamten eintrafen, bedrohte sie der aufgebrachte Landwirt. Er lud einen Container mit feuchtem Stroh und Mist, den er auf das Auto eines der Inspektoren kippte , womit er dieses vollständig zerstörte.
Der Bauer hat den Sachverhalt eingeräumt und wurde wegen Sachbeschädigung, Bedrohung einer Amtsperson, Hinderung einer Amtshandlung und Ungehorsams gegenüber einem behördlichen Entscheid für schuldig befunden. Die Strafe: 160 Tage Freiheitsstrafe, bedingt auf fünf Jahre, sowie eine Busse von 600 Franken.
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