The Swiss voice in the world since 1935
Top Stories
Schweizer Demokratie
Newsletter
Top Stories
Schweiz verbunden
Podcast
Schweizer Fans der Fussball Nationalmannschaft

Heute in der Schweiz

Liebe Schweizerinnen und Schweizer im Ausland

Meine Leidenschaft für den Fussball erhielt einen ersten Dämpfer, als ich neun Jahre alt war. Vor einem Spiel riet uns der Trainer, uns bei jeder Berührung durch einen Gegner «auf den Boden zu werfen und zu schreien». Schon damals schien mir das keine lehrreiche Anweisung für eine Kindermannschaft zu sein. Gestern nun entschied eine Schwalbe über das Schicksal der Schweizer Nationalmannschaft an der Weltmeisterschaft. Obwohl meine Abneigung gegen Schwalben unverändert bleibt, teile ich die Vorbehalte der Schweizer Fans an den Schiedsrichterentscheidungen. Ohne diese hätte das Spiel auch anders verlaufen können.

Gute Lektüre!

Schwalbe von Embolo im Match gegen Argentinien
Keine oscarreife Vorstellung, sondern eine, die eine gelbe Karte verdient. Copyright 2026 The Associated Press. All Rights Reserved.

Die Schweizer Fussballnationalmannschaft ist im Viertelfinal der Weltmeisterschaft gegen Argentinien ausgeschieden. Ein erwartbares Ergebnis, könnte man meinen. Doch in der Schweiz überwiegt das Gefühl, durch die Schiedsrichterentscheide benachteiligt worden zu sein.

Nach dem Ausgleich zum 1:1 in der zweiten Halbzeit schien die Schweiz im Aufwind zu sein – wenn nicht Richtung Sieg, so doch in Richtung eines umkämpften Spiels gegen den amtierenden Weltmeister. Dann aber verwandelte ein VAR-Eingriff eine gelbe Karte gegen Argentinien in eine gelbe Karte wegen einer Schwalbe gegen den Schweizer Stürmer Breel Embolo. Da er bereits verwarnt war, musste er das Spielfeld verlassen. Mit nur noch zehn Spielern kassierte die Schweiz in der Verlängerung zwei Tore.

Die Schwalbe war zwar da. Doch die Entscheidung, den VAR bei einer harmlosen Aktion im Mittelfeld hinzuzuziehen, sowie die mutmassliche Nachsicht des Schiedsrichters gegenüber den Argentiniern zuvor, lösten eine grosse Kontroverse aus. Der erste, der sich beklagte, war der Schweizer Nationaltrainer Murat Yakin selbst, der nach der Niederlage sagte: «Die Entscheidung hat das Spiel zerstört, heute hat der Fussball leider nicht gesiegt.»

RSI schreibt in einem Kommentar: «Mit der Zeit wird man den Weg zum besten WM-Ergebnis seit 72 Jahren zu schätzen wissen. Doch im Moment überwiegt vor allem die Enttäuschung.«

AHV/IV
Rund eine Million AHV- und IV-Renten werden von der Zentralen Ausgleichsstelle ins Ausland ausbezahlt. Keystone / Gaetan Bally

In den letzten Jahren wurden 40 Millionen Franken zu viel in Form von Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV) ins Ausland überwiesen. Davon müssen 17 Millionen noch zurückgefordert werden, 300’000 Franken sind «definitiv verloren».

Dies schreiben die Tamedia-Zeitungen unter Berufung auf Zahlen der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS). Diese überweist jährlich rund 8 Milliarden Franken an Personen im Ausland, die in der Schweiz gearbeitet haben.

Die zu viel bezahlten Beiträge hängen hauptsächlich mit Verzögerungen bei der Meldung eines Todesfalls, einer Änderung des Zivilstands oder der Adresse zusammen, insbesondere bei einem Umzug in ein Land, mit dem die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen hat. In einigen Fällen handle es sich um Betrug, präzisieren die Tamedia-Zeitungen und nennen den Fall eines Mannes aus Mali. Dieser gab jahrelang vor, noch in der Schweiz zu wohnen, und wurde später zur Rückzahlung von 72’000 Franken verurteilt.

Das Eintreiben von zu Unrecht ins Ausland bezahlten Geldern sei «komplexer als in der Schweiz», schreibt die ZAS. Ein aktueller Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) betont, dass es noch Verbesserungspotenzial gibt, um ungerechtfertigte Zahlungen zu vermeiden. Die Situation sei jedoch weniger gravierend als noch vor einigen Jahren. Im Jahr 2020 belief sich der Gesamtbetrag der zu viel bezahlten Leistungen gemäss EFK noch auf fast 82 Millionen Franken. Geholfen hat die Einführung einiger Neuerungen wie der automatische Datenaustausch, zum Beispiel über Todesfälle, mit den Behörden mehrerer Länder.

Jean Claude Gandur im Jahr 2015.
Jean Claude Gandur im Jahr 2015. Keystone / Jean-Christophe Bott

Die Schweiz hat im Rechtstreit zwischen der Genfer Tageszeitung Le Courrier und dem Geschäftsmann Jean Claude Gandur das Recht der Zeitung auf freie Meinungsäusserung verletzt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) verurteilte die Schweiz in einem letzte Woche verkündeten Urteil.

Gandur hatte vor elf Jahren zivil- und strafrechtlich Klage eingereicht, nachdem ein Artikel im Zusammenhang mit den Renovierungsarbeiten am Genfer Musée d’art et d’histoire veröffentlicht wurde. Die Stiftung des Schweizer Geschäftsmanns hatte angeboten, 40 Millionen Franken in das Projekt zu investieren, um im Gegenzug ihre Sammlungen ausstellen zu können. Der Artikel stellte die Herkunft des Vermögens des Milliardärs infrage, erwähnte Gandurs Ölhandelsaktivitäten in Afrika und sprach von mutmasslicher Korruption im Zusammenhang mit einem seiner Unternehmen.

Der Fall gelangte bis vor das Bundesgericht, das den Entscheid der Vorinstanz aufhob und entschied, der Artikel von Le Courrier sei persönlichkeitsverletzend. Laut EGMR basierte der Artikel jedoch «auf einer gesicherten Tatsachengrundlage, ohne Rückgriff auf unbegründete Behauptungen», und es habe ein öffentliches Interesse an der Auseinandersetzung mit dem Vermögen des Mäzens bestanden.

Nach Ansicht der Richter:innen in Strassburg hätten die Schweizer Gerichte die Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit berücksichtigen und sich nicht auf die Prüfung der Persönlichkeitsverletzung beschränken dürfen. Der EGMR verurteilte die Schweiz daher, Le Courrier 52’600 Euro für Prozesskosten und 4000 Euro für immateriellen Schaden zu zahlen.

Camping unter Sternenhimmel
Um das Gefühl der Freiheit zu erleben, muss man sich an die Regeln halten, erinnert der TCS. Keystone / Alessandro Della Bella

Haben Sie Lust, Ihre Ferien mitten in der Schweizer Natur zu verbringen? Wie jedes Jahr erinnert der Touring Club Schweiz (TCS) daran, dass Wildcampen in der Schweiz zwar möglich ist, aber strenge Regeln gelten.

Das Wildcampen – also das Übernachten im Zelt, Van oder Wohnmobil ausserhalb offizieller Einrichtungen – wird immer beliebter. Es ist aber nicht überall in der Schweiz möglich. Es gibt keine einheitliche Regelung auf Bundesebene, und die Vorschriften können je nach Kanton oder Gemeinde unterschiedlich sein.

Der TCS empfiehlt daher, sich vor dem Einrichten des Nachtlagers bei der Gemeinde oder der örtlichen Polizei zu erkundigen. Handelt es sich um Privatgrund, ist die Genehmigung des Eigentümers unerlässlich.

In mehreren Schutzgebieten ist Wildcampen grundsätzlich verboten, etwa in eidgenössischen Jagdbanngebieten, Wildruhezonen, im Schweizerischen Nationalpark und in anderen Naturschutzgebieten. Das Biwakieren wiederum wird oberhalb der Waldgrenze generell toleriert, sofern die örtlichen Vorschriften beachtet werden. Die goldene Regel lautet schliesslich, die Natur zu respektieren und keine Spuren zu hinterlassen.

Meistgelesen
Fünfte Schweiz

Meistdiskutiert

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft