Gericht pfeift Stadt Bern beim Parkieren in der Altstadt zurück
Die Stadt Bern kann das Langzeitparkieren für die Anwohnenden in der Unteren Altstadt vorerst nicht abschaffen. Das kantonale Verwaltungsgericht hob eine entsprechende Verordnungsänderung auf. Das geht aus einem am Montag publizierten Urteil des Gerichts hervor.
(Keystone-SDA) Die Stadt wollte das bisherige Vorrecht der Bewohnenden auf eine Parkdauer von maximal 48 Stunden ersatzlos streichen. Gegen diesen Plan wehrten sich nun mehrere Anwohnende sowie eine ortsansässige Genossenschaft erfolgreich. Das Verwaltungsgericht hob einen Entscheid der Regierungsstatthalterin vom Oktober 2024 auf.
Die kommunalen Rechtsgrundlagen garantierten lediglich das Recht auf Kurzparkieren, argumentierte die Stadt Bern im Verfahren. Das Gericht stützte diese Auslegung nicht. Es urteilte, die übergeordnete Regelung räume der Anwohnerschaft ein Vorzugsrecht auf längeres Parkieren ein.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sie bedauere den Entscheid und werde die Situation nun genau analysieren, schrieb die Stadt auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Stadt- und Gemeinderat hätten klar zum Ausdruck gebracht, dass die Untere Altstadt vom motorisierten Verkehr entlastet werden solle.
Wie dies nun geschehen soll, werde der Gemeinderat in den kommenden Wochen prüfen, hiess es weiter. Dazu gehöre auch die Frage, ob er den Entscheid des Verwaltungsgerichts an das Bundesgericht weiterziehen werde oder nicht.
Stadt darf Parkplätze aufheben
In einem weiteren Streitpunkt obsiegte die Stadt hingegen, wie aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts weiter hervorgeht. Sie darf in der Unteren Altstadt mehrere Auto- und Motorradparkplätze aufheben, um stattdessen neue Veloabstellflächen zu markieren. An der Förderung des Veloverkehrs bestehe ein öffentliches Interesse, so das Gericht.