Das Kopftuch hat keinen Platz in der Schule
Die Stadt Freiburg hat zwei Frauen entlassen, die sich geweigert hatten, bei ihrer Arbeit im ausserschulischen Bereich das Kopftuch abzulegen.
Die beiden Frauen sind damit nicht einverstanden und wehren sich nun gegen die vor einem Monat ausgesprochene Kündigung.
Mit der Weigerung, am Arbeitsplatz im ausserschulischen Betreuungsdienst das Kopftuch abzulegen, haben die beiden Frauen gegen eine Regelung der Stadt verstossen. Freiburg verbietet offensichtliche Zeichen religiöser Zugehörigkeit in den Schulstuben.
Die beiden jungen Mütter waren vom Arbeitsamt für eine befristete Dauer an den ausserschulischen Betreuungsdienst vermittelt worden.
Sie beschwerten sich beim Verband muslimischer Gemeinschaften Freiburg über die ihrer Ansicht nach ungerechtfertigte Entlassung. Dies bestätigte deren Präsident, Mohamed Ali Batbout, in der Zeitung «La Liberté».
Batbout kennt die Version der beiden Frauen und möchte nun auch diejenige der Behörden hören. Zu diesem Zweck ist eine Sitzung mit den betroffenen Parteien und Vertretern der kantonalen Kommission für Integration und gegen Rassismus vorgesehen.
Angelegenheit erledigt
Sie werde an der Sitzung teilnehmen, sagte die zuständige Schuldirektorin der Stadt Freiburg, Marie-Thérèse Maradan. Allerdings sei die Angelegenheit für sie erledigt, und sie denke nicht daran, auf ihren Entscheid zurückzukommen. Für allfällige Klagen der beiden Frauen seien die Zivilgerichte zuständig.
Bis jetzt habe es im ausserschulischen Dienst nie Probleme gegeben, betonte Maradan. Im Fall der beiden muslimischen Frauen hätten sich die Eltern jedoch beklagt.
Bundesgerichtsurteil als Grundlage
Analog zu den Schulen wendet Freiburg für den ausserschulischen Dienst eine Regelung an, wonach muslimischen Lehrerinnen das Tragen des Kopftuchs nicht erlaubt ist.
Dabei stützt sich die Stadt auf ein Bundesgerichtsurteil in Zusammenhang mit einem Fall aus dem Kanton Genf.
Die konfessionelle Neutralität an den Schulen ist in Freiburg auf Kantonsebene verankert. So verzichtete man beispielsweise bei jüngeren Schulhausbauten wie beim Collège du Sud in Bulle oder beim interkantonalen Gymnasium Broye auf Kruzifixe an den Wänden.
Ältere Schulhäuser mussten die früher traditionellen Kruzifixe aber nicht entfernen.
swissinfo und Agenturen
1997 verbot die Schuldirektion der Stadt Freiburg Lehrerinnen das Tragen islamischer Kopftücher.
Diese Richtlinie basiert auf einem Bundesgerichts-Entscheid zu einem Fall in Genf.
Bei den beiden entlassen Frauen beschloss die Stadt Freiburg, das Kopftuch-Tragverbot auch auf ausserschulische Beschäftigungen anzuwenden.
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