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Gegen sexuelle Übergriffe von Priestern

Die Kirche stellt sich der Tatsache, dass es sexuelle Übergriffe in der Seelsorge gibt. Keystone

Die Schweizer Bischofskonferenz hat Richtlinien zum Umgang mit sexuellen Übergriffen in der Seelsorge erlassen. Damit sollen die Opfer besser geschützt und die Vorsorge verbessert werden.

Verantwortlich für die Umsetzung sind die Diözesen.

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat am Donnerstag in Bern neue Regeln zum Thema «Sexuelle Übergriffe in der Seelsorge» vorgestellt. Die Frage der Verantwortung steht im Vordergrund.

Die umfangreichen Richtlinien setzen auf Prävention, aber auch auf Massnahmen, die auf den Schutz der Opfer abzielen.

Enorm hohe Dunkelziffer

Das Dokument betont die besondere Verantwortung, welche Priester und kirchliche Mitarbeiter gegenüber den ihnen anvertrauten Menschen haben. Dies gelte vor allem dann, wenn es sich um Kinder, Jugendliche, Behinderte oder «andere abhängige Personen» handle.

Mit ihren Richtlinien würden sich die Bischöfe der Tatsache stellen, dass es sexuelle Übergriffe im Kirchenleben gebe, sagte Abt Martin Werlen vom Kloster Einsiedeln. Konkrete Zahlen wurden zwar nicht genannt, doch sprach der Zürcher Rechtsanwalt Adrian von Kaenel an der Medienkonferenz von einer «enorm hohen Dunkelziffer».

Nicht zu einer Strafanzeige verpflichtet

Bei der Aufdeckung von konkreten Fällen von sexuellem Missbrauch wird darauf hingewiesen, dass es einerseits das kirchliche, anderseits das staatliche Verfahren gibt. Zwar seien kirchliche Amtsträger und Mitarbeiter nach staatlichem Recht nicht zu einer Strafanzeige verpflichtet. Eine Anzeige müsse aber erfolgen, wenn die Gefahr von Wiederholungstaten im Bereich der Pädophilie bestehe. Zudem müssten die Bischöfe darüber wachen, dass die Opfer als solche anerkannt werden und dass ihnen Hilfe zukommt.

Die Richtlinien weisen jedoch auch darauf hin, dass kirchliche Amtsträger und Mitarbeiter nach staatlichem Recht nicht zu einer Strafanzeige verpflichtet sind. Eine Anzeige müsse aber erfolgen, wenn die Gefahr von Wiederholungstaten im Bereich der Pädophilie bestehe.

Zulassungsprüfung für Kandidaten

Um das Risiko von sexuellen Übergriffen zu reduzieren, empfiehlt die SBK eine gründliche Prüfung all jener Personen, die sich zum Kirchendienst anmelden. Im Zweifelsfall müsse ein Fachmann beigezogen werden.

Ein ständiges Gremium aus Juristen, Psychologen und Priestern soll die Schweizer Bischöfe zudem bei Missbrauchs-Fällen beraten und aufzeigen, wie Verstössen vorgebeugt werden könnte.

Zölibat keine Lösung

Abt Martin Werlen sagte, das Problem von sexuellem Missbrauch in der Seelsorge sei nicht die Ehelosigkeit der Kirchenmänner, sondern die Überforderung. Deshalb solle eine neu eingesetzte Task force die Bischöfe bei der Behandlung des Themas Pädophilie wachsam begleiten und allenfalls aktiv eingreifen.

swissinfo, Monika Lüthi und Agenturen

Seit den Neunziger Jahren wird das Thema sexuelle Übergriffe in der Seelsorge auch in der Schweiz öffentlich diskutiert.

Pfarrer Alois Fritschi wurde Mitte März 2002 verhaftet: er gestand sexuellen Missbrauch mit drei Knaben in Uznach/SG.

Im Juni 2001 wurde ein pädophiler Priester im Kanton Jura wegen Pornographie zu drei Monaten Zuchthaus verurteilt.

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