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Widerstand gegen Lockerung des Schächtverbots

Nicht nur Tierschützer wehren sich dagegen, dass Tiere mit einem Schnitt durch die Halsblutgefässe geschlachtet werden dürfen. Keystone

Die geplante Lockerung des Schächtverbots stösst auf Widerstand: Tierschutz-Interessen werden mehrheitlich höher gewertet als die Glaubensfreiheit.

Das Alte Testament und der Koran verbieten den Konsum von Blut, das als der Sitz der Seele angesehen wird. In rituellen Schlachtungen werden deshalb bei den Juden und den Muslimen die Halsblutgefässe der Tiere ohne vorherige Betäubung durchtrennt.

Dieses so genannte Schächten wurde vom Schweizer Volk 1893 gegen den Antrag von Bundesrat und Parlament durch eine Bestimmung in der Verfassung verboten. 1973 wurde diese durch einen Artikel im Tierschutzgesetz ersetzt. In der Revision des Gesetzes will der Bundesrat nun rituelle Schlachtungen wieder zulassen. Der Widerstand ist jedoch gross.

Breite Front von Gegnern

Auf einstimmige Ablehnung stösst das Vorhaben des Bundesrates bei Tierschützern, Bauern, Branchenorganisationen, Tierärzten und der Stiftung für Konsumenentenschutz. Dabei werden in erster Linie tierschützerische Argumente angeführt.

Die Kantone scheinen nur bedingt gewillt zu sein, dem Bundesrat zu folgen. Die Kantone Thurgau, Uri, Waadt und Graubünden sprachen sich gegen eine Lockerung des Verbots aus. Zürich schlägt vor, das Schächten nur in vom Bund zugelassenen Schlachthöfen zu erlauben. Fleisch aus rituellen Schlachtungen müsse zudem umfassend deklariert werden.

Tierschützer Franz Weber und die Organisation Animal Peace drohen für den Fall einer Lockerung des Schächtverbots mit einem Referendum.

Kirchliche Kreise für Lockerung

Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) bezeichnet das Schächtverbot hingegen als langjährige Diskriminierung der Schweizer Juden. Es sei die letzte gesetzliche Bestimmung der Schweiz, die die Religions-Ausübung einschränke. Wissenschaftlich sei zudem nicht erwiesen, dass das Tier beim Schächten gequält werde.

Die kirchlichen Kreisen unterstützen diese Ansicht. Sie befürworten einhellig die Lockerung des Verbots und verweisen auf den Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit.

Parteien mehrheitlich für Lockerung

Unterstützung erfährt der Bundesrat in der Vernehmlassung vor allem von den Parteien. Auch CVP und SVP begründen ihre Haltung mit dem Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit.

Die Grünen befürworten ebenfalls eine Lockerung. Sie weisen darauf hin, dass das Schächtverbot historisch gesehen antisemitisch motiviert gewesen sei. Die Schlachtpraxis in der Schweiz widerspreche zudem in vielen Fällen tierschützerischen Anliegen.

SP lehnt Lockerung des Verbots ab

Die SP lehnt dagegen eine Lockerung des Schächtverbots ab. Zwar stehe sie diesem Vorhaben nicht von vornherein ablehnend gegenüber. Religiöse Argumente und der Tierschutz seien jedoch zu wenig gegeneinander abgewogen worden. Die Aufhebung sei deshalb noch nicht entscheidungsreif.

Die FDP äussert sich nicht explizit zum Schächten. Die Lockerung des Schächtverbots sei aus Sicht der FDP kein Kernpunkt des neuen Tierschutzgesetzes, sagte Pressesprecherin Barbara Perriard.

swissinfo und Agenturen

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