In St. Gallen wird ein Kopftuchverbot in Schulen angestrebt. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) spricht sich dagegen aus, weil sie darin eine Massnahme sieht, die sich einzig gegen den Islam richtet.
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Als “primär parteipolitisch motivierte” Aktion gegen die muslimische Minderheit bezeichnete die EKR das vom St. Galler Bildungsdirektor Stefan Kölliker von der rechtsnationalen Schweizerischen Volkspartei (SVP) geforderte Kopftuchverbot. Ein solches Verbot verletze das Rechtsgleichheitsgebot und sei unstatthaft, schreibt die EKRK in einer Medienmitteilung.
Die Kommission ist nicht in jedem Fall gegen ein Kopftuchverbot. Für vertretbar hält sie die Einschränkung religiöser Kennzeichen für Lehrerinnen, wie das Bundesgericht 1997 entschieden hat. Aber solange das Kopftuch kein übergeordnetes Grundrecht verletze, falle es in den Bereich des religiösen Selbstverständnisses.
In einem Kreisschreiben empfiehlt der von Kölliker präsidierte St. Galler Erziehungsrat den Gemeinden das Tragen von Kopftüchern und anderen Kopfbedeckungen in den Schulen per Reglement zu verbieten.
Köllikers Berufung auf Integrationsbemühungen, sei nur ein Vorwand, meint die EKR. Die angestrebte Regelung bewirke genau das Gegenteil, sie sei integrationshemmend. Konstruktive Integration ziele nicht auf die Auflösung von Unterscheidungsmerkmalen, meint die EKR.
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