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Längere Haft für verurteilten Schweizer in Singapur

Ein in Singapur verurteilter Schweizer Graffiti-Sprayer muss länger in Haft bleiben als gedacht. Fast acht Wochen nach dem ersten Urteil beschloss ein Berufungsrichter am Mittwoch, die Strafe nicht zu reduzieren, sondern um zwei Monate zu verlängern.

Der Schweizer muss nun insgesamt sieben Monate in Haft bleiben. Obendrein erhält er drei Stockschläge, wie es im ursprünglichen Urteil vorgesehen ist.

Der Graffiti-Sprayer war wie ein Schwerverbrecher in Hand- und Fussfesseln in den Gerichtssaal gebracht worden. Er nahm das Urteil des Berufungsrichters ohne sichtbare Gefühlsregung entgegen.

Der 32-Jährige war mit einem Freund in ein U-Bahn-Depot eingedrungen und hatte dort einen Waggon mit Graffiti besprüht. Er wurde deshalb wegen Einbruch in das Depot sowie wegen Vandalismus verurteilt.

Mit dem ursprünglichen Urteil von Ende Juni war das Gericht deutlich unter der möglichen Höchststrafe geblieben. Für Vandalismus sieht die Rechtsprechung in Singapur bis zu drei Jahre Haft vor.

Zudem sind bis zu acht Stockschläge vorgesehen. Diese Strafe stammt noch aus Zeiten britischer Kolonialherrschaft. Für das unerlaubte Betreten geschützter Bereiche hätten bis zu zwei Jahre Haft hinzukommen können.

swissinfo.ch und Agenturen

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