Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Grenzüberwachung mit Drohnen und Helis

Keystone

Für die Grenzüberwachung hat die Regierung den Einsatz von Drohnen und Super-Puma-Helikoptern genehmigt.

Die Aufklärungssysteme sollen aber nur punktuell und nicht flächendeckend zum Einsatz kommen.

Aufgrund von Bedenken des Datenschutzbeauftragten wird vorerst auf die Aufzeichnung von Personendaten verzichtet.

Der Verzicht gilt mindestens bis zum Inkrafttreten des revidierten Zollgesetzes und der in Revision befindlichen Verordnung über die Geländeüberwachung mit Videogeräten.

Kritik: Gesetzliche Grundlage fehlt

Der eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür hatte das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage kritisiert.

Gemäss dem Datenschutzgesetz dürfen Bundesorgane aber ausnahmsweise auch ohne formell-gesetzliche Grundlage besonders schützenswerte Personendaten bearbeiten, wenn dies der Bundesrat bewilligt.

Dies ist nun bis Ende 2007 im Rahmen der Unterstützung der Armee zur Verstärkung des Grenzwachtkorps bei den Grenzschutzmassnahmen (LITHOS) möglich.

Auch vom Verband Schweizer Polizeibeamten (VSPB) war der Einsatz von Drohnen kritisiert worden. Damit greife das Militär in Aufgaben der Polizei ein, schrieb der VSPB im Dezember 2005, nachdem erste Testflüge mit Drohnen zur Überwachung der Grenze bekannt geworden waren.

Punktueller Einsatz

Das Aufklärungsdrohnen-System ADS-95 und die mit einer Infrarot-Kamera (FLIR) ausgerüsteten Super-Puma-Helikopter sollen auf Gesuch des Grenzwachtkorps aber nur punktuell zum Einsatz kommen. Laut dem Verteidigungsdepartement (VBS) handelt es sich nicht um eine permanente und flächendeckende Überwachung.

Wegen dem Fluglärm und der Sichtbarkeit sowie der auf Grund gesetzlicher Vorschriften einzuhaltenden Flughöhen können lediglich Bildaufnahmen von eingeschränkter Qualität gemacht werden.

Die aufgenommenen Bilder lassen nur Personen-Silhouetten und deren Bewegungen erkennen.

Tag und Nacht wachsam

Die Drohnen werden laut Angaben des VBS von einer mobilen Rampe gestartet und vom Boden aus ferngesteuert. Die Drohne kann in einer Höhe bis zu 4500 Metern und über eine Distanz bis zu 100 Kilometern operieren.

Sie ist über 200 Stundenkilometer schnell. Die ADS 95 Ranger ist 4,6 Meter lang und hat eine Spannweite von 5,7 Metern.

Dank Infrarotkameras können die Armeedrohnen, ein ursprünglich israelisches Produkt, das von der RUAG produziert wird, sowohl am Tag als auch in der Nacht Bilder aufnehmen. Die Aufklärungsdrohnen ADS 95 Ranger sind seit dem Frühjahr 1999 im Dienst der Armee. Sie kosten je 2,5 Mio. Franken.

swissinfo und Agenturen

Die Drohnen des Typs ADS 95 Ranger sind Kleinflugkörper, 4,6 m lang und mit 5,6 m Flügelspannweite.

Diese vom Boden aus gelenkten Flugzeuge erreichen eine Geschwindigkeit von 200 km/h, können 4500 m hoch fliegen und eine Distanz vonn 100 km bewältigen.

Dank installierten Infrarotkameras können Drohnen Tag und Nacht Fotos aufnehmen.

Israelischen Ursprungs, wird dieser Flugkörper in der Schweizer Armee seit 1999 genutzt.

Die Armee besitzt 27 Exemplare, wobei jedes 2,5 Mio. Franken kostet.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft