Schweizerin im Herzen – aber nicht auf dem Papier
Die Zahl der Einbürgerungen aus dem Ausland hat einen Tiefstand erreicht. Eine, die den Prozess gerade durchläuft, ist Kendall Gewalt. Sie hielt sich lange für eine Schweizer Staatsbürgerin – bis sie als Erwachsene erfuhr, dass ihr der Schweizer Pass nie automatisch zustand.
Irgendwann Mitte zwanzig machte Kendall Gewalt eine überraschende Entdeckung: Sie ist nicht Schweizer Bürgerin, wie sie immer gedacht hatte. Sie wollte sich gerade über Studienmöglichkeiten in der Schweiz informieren und prüfen, welche Voraussetzungen sie für eine berufliche Zukunft dort erfüllen müsste.
«Es war ein Schock», erinnert sich die heute 56-jährige Tochter einer Schweizerin und eines US-Amerikaners.
Sie ging von einem Versäumnis ihrer Mutter aus und versuchte, dieses rückgängig zu machen. Bei ihren Recherchen stellte sie aber fest, dass die Registrierung bei einer Schweizer Vertretung vor ihrem 22. Geburtstag hätte stattfinden müssen – es war zu spät, sich noch um das Schweizer Bürgerrecht zu bemühen. Dachte sie zumindest damals.
Kein Bürgerrecht über die Mutter
Kendall Gewalt kam 1969 in Kalifornien zur Welt. Obwohl ihre Mutter zum Zeitpunkt der Geburt das Schweizer Bürgerrecht besass, übertrug sich dieses damals nicht automatisch auf Gewalt und ihre weiteren Geschwister – sie wuchs mit zwei Brüdern auf.
Gewalts Mutter dürfte zwar die Geburten ihrer Kinder in der Schweiz gemeldet haben, davon gehen diese aus. Doch bis 1978 konnte eine mit einem Ausländer verheiratete Schweizerin das Schweizer Bürgerrecht nicht auf die Kinder übertragen.
Und noch bis 1985 wurde das Schweizer Bürgerrecht der Mutter nur auf die Kinder übertragenExterner Link, wenn die Eltern bei der Geburt des Kindes in der Schweiz wohnten.
Kinder von Schweizer Vätern erhielten über Jahre automatisch das Bürgerrecht:
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Heute meint Kendall Gewalt selbstkritisch, es sei letztlich ihr eigener Fehler gewesen, sich nicht rechtzeitig über die nötige Registrierung zu informieren. «Im Vor-Internet-Zeitalter war es nicht so einfach, an Informationen zu kommen», sagt Gewalt.
4000 Kinder von Auslandschweizer:innen liessen sich einbürgern
Doch solche Fälle sind keine Ausnahme: Allein in den letzten zehn Jahren haben gemäss Staatssekretariat für Migration SEM über 4000 Auslandschweizer-Nachkommen ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung gestellt.
Viele hatten – ähnlich wie Gewalt – erst als Erwachsene erfahren, dass ihr Anspruch auf das Bürgerrecht an strenge Fristen und formale Meldungen im Ausland geknüpft war. Trotzdem bleibt der Anteil der aus dem Ausland initiierten Einbürgerungen insgesamt gering – 2024 waren es 608, gegenüber 40’077 im Inland.
Erstaunlich: Bei Gewalts Aufenthalt in der Schweiz zwischen 1975 und 1980 bemängelte niemand die fehlende Schweizer Staatsbürgerschaft. In diesen Jahren lebte die Familie in Frauenkirch (heute Davos), ihr Vater pendelte zwischen den USA und der Schweiz, Gewalt und ihre Brüder besuchten hier die Schule.
«Ich erinnere mich an Skirennen, an denen ich zweite wurde», erzählt Gewalt schmunzelnd – direkt hinter der späteren Profi-Skifahrerin Martina Accola.
Der späte Schweizer Pass
Anfang Achtzigerjahre kehrte die schweizerisch-amerikanische Familie zurück nach Kalifornien, ins Napa Valley. Gewalt besuchte fortan regelmässig ihre Grosseltern und ihre Schulfreund:innen in der Schweiz. Die Verbindung zur Schweiz blieb also bestehen.
«Meine Mutter hat aber nie Schweizerdeutsch mit uns gesprochen», sagt Gewalt. Gewalt selbst hat ihre Deutschkenntnisse aber weitergepflegt.
Sie besuchte in Arizona das College und kehrte anschliessend in die San Francisco Bay Area zurück. Nach einer Karriere als Deputy Sheriff in der Strafverfolgung beim Marin County Sheriff’s Office in Kalifornien, trat Gewalt 2022 im Alter von 53 Jahren in den Ruhestand.
Mittlerweile lebt sie mit ihrem Partner in Colorado, wo sie in ihren Ferienwohnungen ausserhalb des berühmten Skiorts Aspen ab und zu auch Schweizer Skifahrerinnen und Skifahrer beherbergt.
Hier fand sie die Zeit und die Mittel, um den lang gehegten Wunsch der Wiedererlangung der Schweizer Staatsbürgerschaft zu verfolgen.
«Meine Familie weiss nichts davon», sagt sie. Es solle eine Überraschung für ihre Mutter – und die Erfüllung ihres Herzenswunschs – werden. Gewalt befindet sich aktuell in den «letzten Phasen des Einbürgerungsprozesses», sagt sie. In den letzten Jahren habe sie daran gearbeitet, alle Voraussetzungen für eine erleichterte EinbürgerungExterner Link zu erfüllen.
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Ob mit oder ohne Pass: «Als Schweizer:in verkörpert man Schweizer Werte»
Diese verlangen etwa, dass man sich innerhalb der letzten sechs Jahre vor der Gesuchstellung mindestens dreimal für je mindestens fünf Tage in der Schweiz aufgehalten hat, sich in einer Landessprache verständigen kann und Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern pflegt.
«Ich musste überzeugende Beweise für meine Integration vorlegen, wie beispielsweise die Teilnahme am Gemeinschafts- und öffentlichen Leben», sagt Gewalt.
Voraussetzung ist zudem, dass man als ausländisches Kind aus der Ehe einer Schweizerin mit einem Ausländer stammt und dass die Mutter vor oder bei der Geburt des Kindes das Schweizer Bürgerrecht besass.
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Wie wird man Schweizer Staatsbürger*in?
Kendall Gewalt hatte im Mai 2025 ein persönliches Gespräch auf der zuständigen Schweizer Vertretung. Dabei wurden die enge Verbundenheit zur Schweiz geprüft, die allgemeinen Kenntnisse der Schweiz abgefragt und die Referenzpersonen in der Schweiz eingefordert.
Sie habe alle Fragen gut beantworten können, erzählt sie. «Ich habe aber auch gesagt, dass es doch um mehr geht, als nur diese Fragen zu beantworten. Wenn man von Schweizer:innen grossgezogen wurde, dann verkörpert man die Schweizer Werte, man fühlt sich als Schweizer:in, egal wo man auf der Welt lebt.» Schweizerinnen und Schweizer erkenne man schon von weitem, ist sie überzeugt.
Über 600 Gespräche pro Jahr auf Schweizer Vertretungen
Laut Eidgenössischem Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA führten die Schweizer Vertretungen im Ausland 2023 631 Gespräche im Rahmen von Einbürgerungsverfahren durch, im Jahr 2024 waren es 685. Nach den Gesprächen erstellen die Schweizer Vertretungen einen ErhebungsberichtExterner Link zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, der dem federführenden SEM als Entscheidgrundlage übermittelt wird.
Vom Gesuch bis zur tatsächlichen Einbürgerung können gemäss der Website des EDA über zwei Jahre vergehenExterner Link. Gewalt muss daher einen langen Atem haben, bis sie den Schweizer Pass einst in den Händen halten kann.
Ein Blick auf die Statistik zeigt, dass solche Verfahren insgesamt seltener geworden sind: Die Einbürgerungen aus dem Ausland sind so tief wie seit 30 Jahren nicht mehr. Bürgerrechtsspezialistin Barbara von Rütte sagt auf Anfrage, dass dies mit der Gesetzesänderungen im Jahr 2018 zusammenhängen könnte.
Starker Rückgang von Einbürgerungen aus dem Ausland
Damals wurde die Altersgrenze für die Meldung bei einer Schweizer Behörde im Ausland, beziehungsweise in der Schweiz von 22 auf 25 Jahre erhöht. «Möglicherweise sind es genau diese drei Jahre, die den Unterschied ausmachen, weil in dieser Zeit oft nach Studien- oder Arbeitsmöglichkeiten in der Schweiz gesucht wird», sagt von Rütte. So kann eine Verwirkung des Bürgerrechts-Anspruchs noch rechtzeitig abgewendet werden.
Auf die Peaks in der Grafik der «ausländischen» Einbürgerungen angesprochen, vermutet von Rütte einen Zusammenhang mit Gesetzesänderungen. «Ab 1992 liess die Schweiz die Doppelbürgerschaft zu», sagt von Rütte. Ab 2000 erlaubte dies auch Deutschland. Für den Peak um 2014 hat von Rütte rechtlich keine Erklärung.
Laut SEM wurden im Jahr 2024 die meisten Einbürgerungen aus dem Ausland in Frankreich vollzogen, gefolgt von Deutschland und den USA (die Statistik für 2025 ist erst ab März 2026 verfügbar). In diesen Ländern leben auch die meisten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: In Frankreich sind es 212’143, in Deutschland 100’956 und in den USA 84’739.
Das Schweizer Bürgerrecht würde für Kendall Gewalt vieles erleichtern, etwa wenn es um die finanziellen Angelegenheiten rund um das Grab ihrer Grosseltern in der Schweiz geht, um das sie sich kümmert.
Zudem wäre sie dann auch endlich offiziell Teil der Schweiz. «Jetzt bin ich eine Aussenseiterin, die politisch nicht mitreden kann», sagt sie. «Ich habe regelmässig Kontakt mit meinen Verwandten in der Schweiz und verfolge auch das politische Geschehen dort.»
Dies auch mit Blick darauf, dass sie sich vorstellen kann, künftig in beiden Ländern zu leben und so ihre über 80-jährige Mutter bei längeren Aufenthalten in der Schweiz zu begleiten. Ob sie bald auch auf dem Papier Schweizerin ist, entscheidet sich frühestens in einigen Monaten – im Herzen ist sie es längst.
Editiert von Balz Rigendinger
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