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Hells-Angels-Anwalt Valentin Landmann verklagt Bundesanwaltschaft

(Keystone-SDA) Zürich – Der Anwalt der Hells Angels MC Zürich, Valentin Landmann, verklagt die Bundesanwaltschaft (BA). Er verlangt Schadenersatz, da einzelne Mitglieder der Hells Angels wegen einer Strafuntersuchung der BA «beträchtliche Ertragseinbussen» erlitten hätten.
Viele Hells Angels seien selbständig Erwerbende. Wenn wegen einer Strafuntersuchung etwa ein Auto beschlagnahmt sei, das ein Beschuldigter für die Arbeit brauche, könne er nicht mehr beruflich tätig sein. «Sie finden auch keine Bank mehr, die Ihnen einen Kredit gewährt», sagte Landmann gegenüber dem Regionalsender «TeleZüri» am Freitagabend.
Deshalb reicht Landmann bei der BA im Namen des Hells Angels-Clubs und im Namen einzelner Mitglieder ein so genanntes Entschädigungsbegehren ein. Welche Schadenssumme er einklagen will, sagte Landmann nicht.
«Es handelt sich um überblickbare Beträge». Die Hells Angels seien keine reichen Leute. «Aber was sie durch die Untersuchung verloren haben, soll ihnen wieder zugute kommen».
Verfahren bereits 2003 eingeleitetDie BA hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass sie gegen die Mitglieder der Hells Angels MC Zürich keine Anklage wegen organisierter Kriminalität erhebt. Beim Bundesstrafgericht angeklagt werden aber fünf einzelne Exponenten des Motorradklubs.
Die BA wirft ihnen schwere Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, eine versuchte Erpressung, eine versuchte Freiheitsberaubung und Entführung sowie Vorbereitungen für einen Raubüberfall vor.
Die BA hatte das Ermittlungsverfahren gegen die Hells Angels 2003 auf Antrag der Bundeskriminalpolizei eingeleitet. 2004 wurden in einer grossangelegten Polizeiaktion Hausdurchsuchungen durchgeführt und mehrere Verhaftungen vorgenommen. 2005 beantragte die BA gegen 17 Personen die Eröffnung einer Voruntersuchung.

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