Kanton Baselland muss bei Verlegung der Talstrasse über die Bücher
Der Baselbieter Landrat hat die Verlegung der Talstrasse in Münchenstein und Arlesheim BL zurück an die Regierung geschickt. Die Abstimmung erfolgte einstimmig.
(Keystone-SDA) Die Regierung erhält für weitere Projektierungsarbeiten 2,5 Millionen Franken, dies gemäss dem von der vorberatenden Kommission geänderten Landratsbeschluss. Zudem muss sie für das generelle Projekt eine aktualisierte Vorlage ausarbeiten. Eine Debatte gab es nicht.
Das plant die Regierung
Die Kantonsstrasse, die durch die Baselbieter Gemeinden Münchenstein und Arlesheim führt, soll von der Hügelflanke in den Talboden verlegt werden. Gemäss Vorlage der Regierung sollen damit der historische Dorfkern Münchensteins sowie Siedlungsgebiete beider Gemeinden vom Durchgangsverkehr entlastet werden.
Der Regierungsrat geht davon aus, dass bei einer Realisierung des Projekts die Belastung auf der alten Achse «je nach Standort» um 3000 bis 4000 Fahrzeuge pro Tag zurückgehen würde. Derzeit würden täglich 8000 bis 10’000 Fahrzeuge die Kantonsstrasse befahren.
Die Gemeinden wünschen sich dies laut der Regierung schon lange. Weil wegen der Entwicklungen im Talgebiet ein künftig höheres Verkehrsaufkommen erwartet werde, solle dem Ausbau der Talstrasse auch dem Rechnung tragen. So werde auch die in einer Motion geforderte Erschliessung des Entwicklungsgebiets «uptown Basel» vorangetrieben.
Die Gesamtkosten für das Projekt schätzt die Regierung auf rund 38,5 Millionen Franken, wie sie schrieb. Sie beantragte für die Projektierung eine Ausgabenbewilligung von 4,5 Millionen Franken. Zudem sollte der Landrat das generelle Projekt beschliessen.
Kommission wollte neue Vorlage
Die vorberatende Bau- und Raumplanungskommission des Landrats hat an der Vorlage einige Änderungen vorgenommen, wie ihrem Bericht zu entnehmen ist. So sollen etwa die Führung der projektierten Velovorzugsroute, der Verzicht auf den Abriss eines Gewerbegebäudes sowie kostensenkende Massnahmen in einem Strassenbereich geprüft werden.
Das generelle Projekt wollte die Kommission denn so auch nicht bewilligt sehen. Stattdessen soll ihr die Regierung eine aktualisierte Vorlage zur Genehmigung der finanziellen Mittel sowie etwaige Änderungen am kantonalen Richtplan vorlegen.
Für die Fortführung der Projektierungsarbeiten und die Aktualisierung der Landratsvorlage sprach sich die Kommission für eine einmalige neue Ausgabe von 2,5 Millionen Franken aus. Diesen von ihr geänderten Beschluss verabschiedete sie dann mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung.