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Grünes Licht für Gentech-Versuch in Pully

Das Bundesverwaltungsgericht hat dem dreijährigen Feldversuch mit gentechnisch verändertem Weizen in Pully im Kanton Waadt grünes Licht gegeben. Laut dem Urteil sind die Sicherheitsanforderungen erfüllt.

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann beim Bundesgericht angefochten werden. Die ETH und die Uni Zürich wollen in Pully versuchsweise gentechnisch veränderten Weizen anbauen, der gegen Pilzerkrankungen resistent sein soll.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) erteilte 2007 die Bewilligung für drei Versuchsjahre. Mehrere Anwohner gelangten dagegen ans Bundesverwaltungsgericht.

Laut den Beschwerdeführer bringen Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen unbekannte Gefahren mit sich. Das Gericht räumt ein, dass nicht alle Auswirkungen bekannt sind. Der Gesetzgeber habe Versuche dennoch nicht ausschliessen wollen.

Die im Gentechnikgesetz gestellten Sicherheitsanforderungen seien auf jeden Fall erfüllt. So seien alle Vorkehren getroffen worden, um eine Kreuzung mit Pflanzen zu verhindern, die von Menschen konsumiert werden könnten. Das nächste Anbaufeld befinde sich in einer Distanz von 300 Metern.

Zudem habe das BAFU verlangt, dass in einem Rayon von 60 Metern wilder Weizen aufgespürt und am Blühen gehindert werde. Ob im Frühjahr 2009 mit dem Versuch gestartet werden kann, hängt davon ab, ob der Fall ans Bundesgericht weitergezogen wird.

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