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Kommission will St. Galler Gesundheitsgesetz ergänzen

Keystone-SDA

Die vorberatende Kommission hat zum überarbeiteten Gesundheitsgesetz verschiedene Anträge beschlossen. Unter anderem will sie "Konversionstherapien" verbieten. Zudem soll im Kanton St. Gallen der assistierte Suizid in Alters- und Pflegeheimen gesetzlich geregelt werden.

(Keystone-SDA) Der erste Entwurf der Regierung für das überarbeitete Gesundheitsgesetz löste einige Aufregung aus. Dafür verantwortlich war ein Artikel zum Thema Impfpflicht. Gestützt auf das eidgenössische Epidemiengesetz sollten damit wie in anderen Kantonen bestimmte Impfungen im Bedarfsfall für obligatorisch erklärt werden können.

Die Bestimmung führte zu einem Aufmarsch von Impfgegnern in St. Gallen. Am 14. Februar fanden in der Stadt St. Gallen gleich zwei Kundgebungen statt, bei denen gegen das «Impfobligatorium» protestiert wurde. Bei der einen marschierten rund 40 Trychler mit, bei der anderen, derjenigen der Organisation Mass-Voll, waren Mitglieder der rechtsextremen Jungen Tat dabei.

Impfobligatorium gestrichen

Die Bestimmung verschwand dann aber nach der Vernehmlassung aus dem Gesetz. Unter anderem hatten sich auch alle Fraktionen des Kantonsrats dazu kritisch geäussert.

Danach rückten andere Themen im umfangreichen Gesetzesvorschlag in den Vordergrund. In der kommenden Septembersession startet nun die Beratung im Kantonsrat. Am Donnerstag gab die zuständige Kommission das Ergebnis ihrer Beratung bekannt.

Mit dem Gesetzesvorschlag würden innovative Versorgungsansätze gestärkt und Bewilligungsverfahren vereinfacht, heisst es in der Mitteilung. Erstmals könnten damit Patientenrechte gesetzlich verankert und die Langzeitpflege integral geregelt werden. Die Kommission unterstützt die Stossrichtung der Vorlage, verlangt aber einige Anpassungen.

In den Anträgen geht es etwa um einen stärkeren Einbezug der Gemeinden in die Langzeitpflege. Sie sollen mehr Mitsprache erhalten, aber auch verpflichtet werden, «nicht-pflegerische Leistungen der Hilfe zu Hause» zu unterstützen, um das «Prinzip ambulant vor stationär» zu stärken.

Verbot bereits 2022 beschlossen

Neu soll ein Verbot von Konversionstherapien ins Gesetz aufgenommen werden. Ein solches Verbot hat der St. Galler Kantonsrat 2022 aufgrund einer Motion mit 72 gegen 16 Stimmen bei 11 Enthaltungen beschlossen.

Konversionstherapien würden oft im Kontext fundamentalistischer Glaubensgruppen durchgeführt, hiess es damals im Vorstoss. Dahinter stecke die Annahme, dass Homosexualität eine Krankheit oder Sünde sei und mit entsprechender Behandlung «geheilt» werden könne.

Die Kommission beantragt ein Verbot nach dem Vorbild des Kantons Zürich. «Wer Praktiken anwendet, welche die romantische oder sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer Person verändern wollen, soll gebüsst werden.» Verboten wäre auch, solche Praktiken öffentlich zu bewerben oder sie Minderjährigen «anzubieten oder zu vermitteln».

Die Mehrheit der Kommission habe sich daran gestört, dass das Thema im Gesetzesentwurf fehle, erklärte Kommissionspräsident Bruno Dudli (SVP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Das Gesundheitsdepartement habe das Verbot wohl extra nicht aufgenommen, damit es deswegen «kein grosses Tamtam» gebe und die Vorlage nicht gefährdet werde.

Sterbehilfe in Heimen ermöglichen

Es gibt ein weiteres Thema, das aus Sicht der Kommission geregelt werden müsste. Dabei geht es um die Zulassung des assistierten Suizids. Es brauche klare Bestimmungen, um es vor allem Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen zu ermöglichen, eine Freitodbegleitung in Anspruch zu nehmen, ohne ihr gewohntes Umfeld verlassen zu müssen, schrieb die Kommission.

Solche Bestimmungen gebe es bereits in mehreren Kantonen, erklärte Dudli. Sie fehlten aber im neuen Gesundheitsgesetz. Die Kommission will die Lücke mit einer Motion schliessen.

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