Kriminalgericht Luzern verurteilt Grossvater wegen Missbrauchs
Ein 74-jähriger Schweizer hat sich an vier Enkelinnen vergriffen. Eine Einzelrichterin des Kriminalgerichts Luzern verurteilte ihn wegen sexuellen Handlungen mit Kindern zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten.
(Keystone-SDA) Weil der Mann geständig war und den Schuldspruch und die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe akzeptierte, behandelte das Kriminalgericht den Fall im abgekürzten Verfahren. Das am Donnerstag publizierte Urteil ist damit rechtskräftig.
Der Täter, ein in der Zentralschweiz wohnhafter Land- und Alpwirt, suchte von 1990 bis 2022 immer wieder die Nähe zu seinen heranwachsenden Töchtern und Enkeltöchtern, wie es in der Anklageschrift heisst. Er berührte die noch nicht 16-jährigen Mädchen unsittlich, fasste ihnen unter den Kleidern an die Brüste oder an das Gesäss. Mehrere Verfahren mussten aber wegen Verjährung eingestellt werden.
Im Urteil wird das Verhalten des Täters als verwerflich bezeichnet. Die jungen Opfer hätten sich in einer empfindlichen Phase ihrer Entwicklung befunden.
Tätigkeitsverbot angeordnet
Die Staatsanwaltschaft geht aber auch davon aus, dass der Mann den Mädchen nicht böswillig schaden wollte und sich dem Schädigungspotential seines Tuns nicht vollkommen bewusst gewesen sei. Auch sei es offensichtlich, dass das schlechte Gewissen an ihm nage und er unter dem Auseinanderbrechen der Familie leide.
Die Freiheitsstrafe wurde bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren ausgesprochen. Der Verurteilte muss sich in der Zeit wegen seiner sexuellen Neigung beraten und betreuen lassen.
Zusätzlich ordnete das Gericht ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot an. Dieses verbietet ihm jegliche berufliche und organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst.