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Aufhebung der Lex Koller verzögert sich

Der Ständerat weist die Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller an den Bundesrat zurück. Dieser soll griffigere Massnahmen gegen Bodenspekulation ausarbeiten. Der Entscheid fiel mit 18 zu 18 Stimmen mit Stichentscheid des Vorsitzenden.

Der Ständerat folgte am Mittwoch somit dem Nationalrat, der am 12. März die Rückweisung beschlossen hatte.

An sich ist die Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) in beiden Räten unbestritten.

Die Rückweisung erfolgte gegen den Willen von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, welche die vorgesehenen flankierenden Massnahmen für ausreichend hält.

Nach dem Willen des Parlaments muss der Bundesrat nun aber zusätzlich prüfen, ob die Einführung einer Mindestwohnsitzdauer in der Schweiz als Voraussetzung für den Erwerb von Grundeigentum möglich ist. Laut Widmer-Schlumpf stünde eine solche Bedingung im Widerspruch zum Freizügigkeitsabkommen.

Griffigere Massnahmen erwartet das Parlament auch in Bezug auf den Zweitwohnungsbau.

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