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Botschafter Friederich auf freiem Fuss

Peter Friederich war seit dem 8. Juli in Untersuchungshaft. Keystone Archive

Der freigestellte Schweizer Botschafter Peter Friederich ist am späten Mittwochabend aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Gegenüber dem Westschweizer Fernsehen betonte er seine Unschuld.

“Friederich muss sich regelmässig bei der Polizei melden”, sagte sein Anwalt Dominique Warluzel. Friederich habe seinen Pass abgeben müssen und dürfe das Land nicht ohne die Autorisation des Untersuchungsrichters verlassen. Zudem habe Friederich eingewilligt, nicht mit anderen Protagonisten der Affäre Kontakt aufzunehmen.

Der Eidgenössische Untersuchungsrichter Paul Perraudin habe die Verdunkelungsgefahr als nicht mehr gegeben erachtet, so Warluzel weiter. Deshalb sei keine Haftverlängerung beantragt worden.

“Keine gesetzwidrige Handlung begangen”

Friederich meldete sich nach seiner Freilassung erstmals öffentlich zu Wort. Gegenüber dem Westschweizer Fernsehen betonte er am Freitag seine Unschuld.

Er sei “zutiefst überzeugt”, nie irgendeine gesetzeswidrige Handlung begangen zu haben, sagte Friederich. Seine finanziellen Transaktionen stünden einem Botschafter allerdings schlecht an.

Seine finanziellen Transaktionen hätten in keinem Zusammenhang mit seinem Amt als Botschafter gestanden. Friedrrich betonte, Nachforschungen über die Herkunft der von ihm transferierten Gelder angestellt zu haben. “Vielleicht hätte ich aber gewisse Gelder nicht transferieren sollen”, räumte er ein.

Steuerflucht sei jedoch weder in der Schweiz noch in Liechtenstein ein Delikt. “Mit meinen Investitionen an der Börse waren meine Kunden immer zufrieden”, fügte er hinzu.

Aussenministerium: Weiterhin Unschuldsvermutung

Nicht zum Fall äussern wollte sich das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Wie EDA-Sprecher Ruedi Christen sagte, gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

“Herr Friederich bleibt suspendiert und muss sich dem EDA zur Verfügung halten”, sagte Christen. Friederich stehe weiterhin auf der EDA-Lohnliste.

Einzahlungen von über einer Million Franken

Der ehemalige Botschafter in Luxemburg, Peter Friederich, sass seit dem 8. Juli in Bern in Untersuchungshaft. Am 23. Juli hatte das Bundesgericht eine Verlängerung der Untersuchungshaft bis zum 15. August wegen Verdunkelungsgefahr bewilligt.

Die gerichtspolizeilichen Ermittlungen der Bundesanwaltschaft sind unterdessen abgeschlossen. Im Zentrum steht die Rolle Friederichs im Zusammenhang mit Finanztransaktionen im letzten Jahr. Dabei geht es um vier Bareinzahlungen auf ein privates Konto Friederichs bei einer Luxemburger Bank in Höhe von insgesamt 1,1 Mio. Franken.

Innert weniger Tage wurde das Geld auf Konten in der Schweiz und im Ausland transferiert. Herkunft wie Bestimmung der Gelder weisen laut BA in Richtung internationaler Drogenhandel und Geldwäscherei. Der Mann, von dem Friederich Geld erhalten habe, ist in Spanien wegen Drogenvergehen inhaftiert worden. Auch er ist wieder auf freiem Fuss.

Wegen Verdachts auf Beihilfe sind die Ermittlungen auch auf Friederichs Ehefrau ausgeweitet worden.

swissinfo und Agenturen

Peter Friederich wird der Geldwäscherei und der Urkundenfälschung verdächtigt.

Friederich hat im Verlauf der Untersuchung eingestanden, im zweiten Halbjahr 2001 rund 750’000 Dollar (1,1 Mio. Franken) auf sein persönliches Konto bei einer luxemburgischen Bank eingezahlt und Belege gefälscht zu haben.

Den Vorwurf der Geldwäscherei bestreitet Friederich jedoch.

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