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Bundesrat für schärfere Sanktionen gegen Kartelle

Die Wettbewerbs-Kommission (Weko) soll Verstösse gegen das Kartellgesetz künftig sofort und nicht erst im Wiederholungsfalle büssen. Die Wirtschaft bleibt in dem Gremium vertreten.

Diese Schlüsse hat der Bundesrat am Mittwoch (04.04.) aus der Vernehmlassung zur Revision des Kartellgesetzes gezogen. Das Volkswirtschafts-Departement wird die Vorlage überarbeiten. Überprüft werden soll der viel kritisierte Vorschlag, dass abspringenden Kartellmitgliedern Sanktionen erlassen werden können.

Prüfung von Varianten

Das erst fünfjährige Kartellgesetz soll revidiert werden, damit die Weko direkte Sanktionen verfügen kann. An deren Einführung will der Bundesrat trotz Zweifeln an der Verfassungsmässigkeit grundsätzlich festhalten. Es werden aber noch Abklärungen veranlasst und Varianten geprüft.

Gebüsst werden laut Entwurf die so genannt harten Kartelle und der Missbrauch von Marktmacht. Die Busse soll bis zu zehn Prozent des in den letzten drei Geschäftsjahren in der Schweiz erzielten Umsatzes betragen. Bei der Bemessung wird der mutmassliche Gewinn, den das Unternehmen missbräuchlich erzielt hat, berücksichtigt.

Weko bleibt gross

Der Bundesrat rechnete damit, dass mit der Einführung direkter Sanktionen der Umgang der Weko mit den Unternehmen härter wird. Deshalb wollte er die Weko verkleinern, verstärken und die Interessenvertreter ausschliessen. Sie sollte künftig nur noch aus sieben unabhängigen Mitgliedern bestehen.

Auf diese neue Zusammensetzung hat der Bundesrat nach der eindeutigen Vernehmlassung verzichtet. Die Weko soll weiterhin aus neun unabhängigen Sachverständigen und fünf Interessenvertreterinnen und -vertretern bestehen. Neu soll sie Zeugen einvernehmen und Hausdurchsuchungen anordnen können.

Reaktionen

Die vom Bundesrat bekräftigte Einführung von direkten Sanktionen bei der Kartellgesetz-Revision bleibt umstritten. economiesuisse, der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), und der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) verlangen zuerst eine Abklärung der Verfassungsmässigkeit.

SGB-Sekretär Serge Gaillard erklärte, dass in dieser Frage eine Verbotsgesetzgebung vorzuziehen sei. Es dürfe auch nicht vorkommen, dass die Weko staatliche und demokratisch legitimierte Marktordnungen wie den Elektrizitätsmarkt in Frage stelle.

Der SGV verlangte zudem eine weitere Konsultation der interessierten Kreise. Für eine mehrheitsfähige Änderung müssten auch die Anliegen der kleinen und mittleren Betriebe (KMU) berücksichtigt werden. Der Verzicht auf eine Verkleinerung der Wettbewerbskommission (Weko) stösst beim SGV und dem SGB dagegen auf Befriedigung.

swissinfo und Agenturen

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